LG Düsseldorf, Urt. v. 06.01.17, 38 O 113/16 - Prüfzeichen EN 1078
Das Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 S. 1 UWG ist von Amts wegen durch einen Freibeweis unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu prüfen. Schlägt der Anspruchsinhaber eine Vertragsstrafe von 6.000 € vor, ist das alleine kein Beleg für eine Missbrauchsabsicht.