OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.08, I-20 U 125/08 - bundes-jugendschutz-verlag.de

Eine nur während der Dauer der Bearbeitung der Impressumseite technisch bedingte Unerreichbarkeit stellt keinen Verstoß gegen die von § 5 TMG geforderte ständige Verfügbarkeit dar. Allerdings ist das Fehlen der vollständigen Namensangabe auch dann wettbewerbsrechtlich erheblich, wenn es lediglich an den ausgeschriebenen Vornamen des Geschäftsführers fehlt.

Streitwert: 25.000 €

EuGH, Urt. v. 16.10.08, C 298/07 - Telefonnummer im Webimpressum

Ein Diensteanbieter ist verpflichtet, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.

Instanzen: LG Dortmund; OLG Hamm, Urt. v. 17.03.04, 20 U 22 2/03; BGH, Beschl. v. 26.04.07, I ZR 190/04; EuGH, Urt. v. 16.10.08, C 298/07 

Fudstelle: NJW 2008, 3553; K&R 2008, 670

LG Düsseldorf, Urt. v. 14.10.08, 14c O 146/08 - Elena

Der Anbieter eines Domain-Parking-Angebots haftet nicht als Störer für etwaige Markenrechtsverletzungen, die Domain-Inhaber durch das Einstellen von Domains begehen. Eine Überprüfung auf Markenrechtsverletzungen stellte den Anbieter vor eine unzumutbare Aufgabe.

Streitwert: 100.000 €

LG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.08, 38 O 60/08 - Rückrufaktion

eigenesache Der Verletzer hat einen wettbewerbsrechtlichen Störungszustand durch aktive Maßnahmen zu beseitigen. Hierzu gehört auch der Rückruf von Ware, die bereits an den Einzelhandel ausgeliefert wurde. Verstößt ein Verletzer gegen eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung, entsteht die Wiederholungsgefahr jedenfalls dann erneut, wenn der Verstoß schuldhaft erfolgte.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.08, 38 O 60/08; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.09, I-20 U 236/08

Streitwert: 250.000 €

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 09.10.08, 6 U 128/08 - Drittunterwerfung

Eine »veranlasste Initiativunterwerfung« kann die Wiederholungsgefahr allenfalls dann beseitigen, wenn die Erklärung vom Dritten tatsächlich angenommen wurde. Aus der allgemeinen Auskunft des Dritten, grundsätzlich auch aus unaufgefordert übersandten Unterwerfungserklärungen im Fall einer Zuwiderhandlung vorgehen zu wollen, lässt sich kein Annahmewille ableiten.

Fundstelle: MIR 10/2008, 321

Instanzen: LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.04.08, 3/8 O 190/07; OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 09.10.08, 6 U 128/08

LG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.08, 37 O 85/08 - Beratungsbüros

Die Werbung einer Partnervermittlung mit »Beratungsbüros« in verschiedenen Städten ist dann nicht irreführend, wenn tatsächlich eine Mitarbeiterin vor Ort eine persönliche Betreuung der Kunden gewährleistet.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.08, 37 O 85/08OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.09, I-20 U 226/08

Streitwert: 50.000 € 

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