LG München I, Beschl. v. 21.02.00, 7 O 3111/00 - OEM-Software

Microsoft wird untersagt, die Betriebssysteme Windows 95, 98, 2000 und NT mit einer Programmsperre zu vertreiben oder zu bewerben, welche die Nutzung der Software an notwendig vorhandene Hardwarekomponenten knüpft.

LG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.00, 12 O 40/00 - Größte Programmzeitschrift

Die Werbeaussage »größte Programmzeitschrift für das Internet im Internet« ist unzulässig. Gleiches gilt für die Behauptung, der Internet-Dienst werde von der »Axel Springer Verlag AG« vermarktet, obwohl ein derartiger Verlag nicht existiert. Eine Firmierung als GmbH darf nicht erfolgen, so lange nicht tatsächlich eine Registrierung im Handelsregister erfolgt ist.

Streitwert: 200.000 DM

LG Wiesbaden, Urt. v. 13.01.00, 13 O 132/99 - Online-Auktion IV

Versteigerungen im Internet sind keine Auktionen im klassischen Sinne, funktionieren aber nach ähnlichen Grundsätzen und stellen auch keinen Verstoß gegen § 156 BGB dar. Wer sich im Internet betätigt, weiß auch, wie Internetversteigerungen grundsätzlich ablaufen und erkennt die damit verbundenen Gefahren.

LG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.99, 12 O 507/99 - Beste Telefongesellschaft

Internetnutzer stehen Neuerungen auf dem Gebiet der Kommunikation besonders interessiert gegenüber und sind durch Erfahrungen mit den vielfältigen Leistungsangeboten der unterschiedlichen Provider im Prüfen von Leistungsangeboten der Telekommunikationsdienstleister generell geschult. Die Werbeaussage »die beste Telefongesellschaft Deutschlands« ist daher in einem ironischen Gesamtumfeld nicht wettbewerbswidrig.

LG Bremen, Urt. v. 25.11.99, 12 O 440/99 - Beratungsdienstleistungen

Um als Gericht des Begehungsortes für Streitigkeiten über Werbung im Internet zuständig zu sein, muss gemäß § 1 UWG die Werbung geeignet sein, den Wettbewerb im Gerichtsbezirk zu beeinflussen. Allein die Hilfe beim Ausfüllen eines Fördermittelantrages ist keine Rechtsberatung im Sinne des RechtsberatungsG, solange dem nicht eine Anspruchsprüfung vorausgegangen ist.

OLG Hamburg, Urt. v. 18.11.99, 3 U 230/99 - Powershopping I

Der Zusammenschluss von Käufergruppen im Internet, mit dem eine Minderung des Kaufpreises erreicht werden soll, das sog. »Powershopping«, verstößt gegen das Rabattgesetz.

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