LG München, Urt. v. 23.05.99, 9 HKO 22713/98 - Werbung für Online-Buchhandel

Wer in seiner Werbung das Wort »anbieten« verwendet, ohne die angebotenen Waren in verkehrsüblicher Zeit verfügbar machen zu können, erfüllt den Tatbestand der Irreführung nach § 3 UWG.

Fundstelle:  K&R 1999, 574

LG Mönchengladbach, Urt. v. 20.05.99, 8 O 29/99 - Anwalts-Hotline II

Der Betrieb einer Anwalts-Hotline über eine sog. »0190« Gebührenleitung verstößt gegen Standes- und Wettbewerbsrecht.

OLG Celle, Urt. v. 12.05.99, 13 U 38/99 - weyhe-online

Die Aufnahme der Adressen von Websites, die von einem Wettbewerber erstellt und auf dessen Server abgelegt wurden, in ein eigenes Link-Verzeichnis ist wettbewerbsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der unmittelbaren Leistungsübernahme unlauter und verstößt gegen § 1 UWG. Das ändert nichts an der grundsätzlichen Zulässigkeit von Links.

Instanzen: LG Verden, Urt. v. 07.12.98, 10 O 117/98, OLG Celle, Urt. v. 12.05.99, 13 U 38/99

LG Hamburg, Urt. v. 14.04.99, 315 O 144/99 - Online-Auktion

Die Abgabe von Produkten im Internet an einen Meistbietenden ist eine Versteigerungen im Sinne der Vorschrift des § 34 b GewO und der VersteigerungsVO. Die Auktion von Neuwaren verstößt zwar gegen § 34 b Abs. 6 Nr. 5 b GewO, ist jedoch zumindest im vorliegenden Fall nicht sittenwidrig nach § 1 UWG.

LG Düsseldorf, Beschl. v. 08.03.99, 4 O 102/99 - META-TAGS III

eigenesache Ein Mitbewerber darf ein geschützten Namen in seinen Keyword-METATAGS« nur verwenden, wenn auf der entsprechenden Seite Informationen zu diesem Namen bereitgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Namensinhaber von dem Mitbewerber verlangen, für eine Löschung der entsprechenden Suchmaschineneinträge bei den wichtigsten Maschinen zu sorgen.

Streitwert: 50.000 €

AGH NRW, Beschl. v. 15.01.99, 1 ZU 49/98- Anwalts-Hotline I

Eine telefonische Rechtsberatung über eine Hotline bietet keine Gewähr dafür, dass die einem Rechtsanwalt obliegenden Pflichten eingehalten werden können. Insbesondere hinsichtlich der Vergütung gem. § 3 BRAGO, der Vermeidung von Interessenkollisionen gem. § 43 a Abs. 4 BRAO und der Gefahr des Empfangs von Leistungen ohne Rechtsgrund bestehen erhebliche Bedenken.

Kontakt

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Duisburger Straße 9
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