LG München, Urt. v. 13.08.98, 7 0 22251/97 - Versteigerungsführer

Nach § 7 Abs. 2 VerbrKrG ist eine Widerrufsbelehrung durch die drucktechnische Heraushebung in nicht zu übersehender Weise, sei es durch andere Farbe, größere Lettern oder Fettdruck, zu gestalten. Für den Fristbeginn bedarf es auch in Zeiten des Internets der Aushändigung einer vom Besteller gesondert zu unterschreibenden Belehrung.

LG Essen, Urt. v. 15.07.98, 44 O 110/98 - Viagra

Ein deutscher Händler darf auf seiner Homepage nicht mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Medikament werben. Werbung im Internet stellt eine Wettbewerbshandlung dar, bei einem Verstoß gegen das Heilmittelwerbe- und Arzneimittelgesetz kann auch ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliegen. Begehungsort ist jeder Ort, an dem auf den Kunden eingewirkt wird; auf den Standort des Servers (hier Amerika) kommt es dabei nicht an.

OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 30.04.98, 6 W 58/98 - Internet-Shop

Wer im Internet einen »Internet-Shop« unterhält und dort Waren anbietet, der behauptet damit nicht, dass die beworbenen Waren in den Filialen zur sofortigen Mitnahme auch vorrätig gehalten werden.

Streitwert: 50.000 €

BGH, Urt. v. 07.04.98, 1 StR 801/97 - Sado-Henker

Eine Bestrafung wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB kommt durch ein allgemeines Werbeangebot im Internet für ein »S/M-Studio« nicht in Betracht. Die Aufforderung muss sich auf eine bestimmte Straftat beziehen, die wenigstens ihrem rechtlichen Wesen nach gekennzeichnet ist.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.03.98, 6 U 141/97 - Nettopreisangaben

Wer bei Preisangaben deutlich zwischen Privat- und Geschäftskunden trennt, kann in den Geschäftskundentarifen Nettopreise angeben. Aus einer Unterlassungserklärung, die auf der Grundlage einer falsch wiedergegebenen Rechtsprechung abgegeben wurde, können keine Rechte hergeleitet werden.

Streitwert: 70.000 DM

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.02.98, 11 U (Kart) 40/97 - *WWW#

Ein T-Online-Anbieter hat gegen den Online-Dienst keinen Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Anbieterkennung.

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