Atkins, Peter | Metadaten

abmahnungHerr Rechtsanwalt Sascha Schlösser mahnt im Namen des Fotografen Peter Atkins wegen der Verletzung von Urheberrechten durch die angeblich rechtswidrige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung seiner Fotos ab. Der den Abmahnungen zugrunde gelegte Streitwert liegt bei 6.000,00 €.  

Peter Atkins: Der Hintergrund

Den Abmahnungen liegt die öffentliche Zugänglichmachung angeblich urheberrechtlich geschützter Fotos des Fotografen zugrunde. Besonders ist an den Abmahnungen, dass auch die angebliche rechtswidrige Veränderung bzw. Löschung von Metadaten, die zu den Fotos gehören, geltend gemacht wird.

Peter Atkins: Der Anspruchsteller

Herr Peter Atkins ist Fotograf und bietet angeblich mehr als 100.000 Agenturbilder an. Damit soll er einer der größten Bildanbieter überhaupt sein.

Peter Atkins: Die Rechtslage

Grundsätzlich besteht bei Fotografien, unabhängig davon, ob sie künstlerisch einigermaßen wertvoll sind, oder nicht, ein Recht des Fotografen daran, zu bestimmen, ob die Fotos vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht etc. werden dürfen. Zudem hat der Fotograf das Recht, als Urheber bei einer Veröffentlichung des Fotos, beispielsweise auf einer Website, benannt zu werden. Die Metadaten zu dem Foto, z.B. das Datum er Originalaufnahme, die Verwendete Kamera, der Name des Fotografen etc. sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt und dürfen grundsätzlich nicht verändert oder gelöscht werden.

Peter Atkins: Die Taktik

Die geltend gemachten Ansprüche sollten nicht leichtfertig anerkannt und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es ist nicht auszuschließen, dass der Abgemahnte z.B. eine Lizenz für die Nutzung des Fotos im Internet erworben hat. Das hat natürlich Folgen für den geltend gemachten Unterlassungs- und auch einen Schadensersatzanspruch. Unserer Erfahrung nach bietet es sich in solchen Fällen an, insbesondere gegen die Schadensersatzforderungen anzukämpfen. Sie sind unserer Erfahrung nach sehr oft völlig übersetzt.

Bitte beachten Sie grundsätzlich: Es werden selten so viele Fehler gemacht wie bei der voreiligen Reaktion auf eine Abmahnung ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe. Rechtsanwälte, die sich mit der Abwehr von Abmahnungen auskennen, sind ihr Honorar wert. Wir weisen darauf nicht nur im eigenen Gebühreninteresse hin, sondern auch, weil wir und Kollegen immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, in denen mit Vorschlägen aus dem Freundeskreis oder Vorgaben aus Internetforen auf Abmahnungen reagiert wurde und Mandanten sich dann an uns wenden, weil sie die häufig enormen wirtschaftlichen Folgen der Abgabe einer falschen Unterlassungserklärung selbst nicht überschaut haben.

Wir stehen vielen Fällen in engem Kontakt mit Kollegen, die andere Unternehmen vertreten, die ebenfalls abgemahnt wurden. Deshalb werden wir wechselseitig und regelmäßig auch über Entwicklungen in anderen anhängigen Verfahren informiert, um reagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.