MM Access AG | Blaues Branchenbuch

abmahnungDie MM Access AG mahnt Unternehmer durch Herrn Rechtsanwalt Albrecht König aus Stuttgart ab, weil sie angeblich einen »Google-Auffindbarkeit Vertrag« abgeschlossen haben. Gefordert wird die Zahlung eines Betrags in Höhe von 549,00 € zzgl. Inkassokosten für einen angeblich gebuchten Eintrag in »Das blaue Branchenbuch«.

MM Access AG: Der Anspruchsteller

Hinter dem Verzeichnis »Das blaue Branchenbuch« steht ein Unternehmen aus der Schweiz, die MM Access AG. Geltend gemacht wird die angeblich bestehende Forderung durch eine Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart, deren Geschäftsführerin eine Frau Karin Löbl ist.

Unsere Mandanten berichten davon, dass sie niemals Kontakt mit einer MM Access AG hatten und dementsprechend auch einen Auftrag für einen Eintrag in einem Branchenbuch nicht erteilt haben. In anderen Fällen wird darüber berichtet, dass tatsächlich ein dubioses Telefongespräch geführt wurde. An eine Beauftragung erinnert sich aber offenbar niemand.

Die MM Access AG ist beim Handelsregisteramt UGI in der Schweiz eingetragen. Wofür genau der Name steht, ist unbekannt. Gegründet wurde die Gesellschaft offenbar am 4. Mai 2012.

MM Access AG: Der Hintergrund

Die MM Access AG ist Betreiberin des mit der Domain »dasblauebranchenbuch.de« adressierten Internet-Verzeichnisses. Der Wert eines Eintrags in diesem Verzeichnis dürfte für die dort eingetragenen Firmen gegen Null tendieren. Das liegt zum einen daran, dass so gut wie niemand ausgerechnet im »Blauen Branchenbuch« nach einem Unternehmen sucht. Zum anderen sind dort auch nur wenige Unternehmen gelistet. Das lassen jedenfalls Stichproben vermuten: Ein Rechtsanwalt in Düsseldorf jedenfalls ist in dem Verzeichnis nicht zu finden (Stand: 9. September 2019).

MM Access AG: Die Rechtslage

Wer noch nie Kontakt mit der MM Access AG hatte, muss natürlich auch keine Zahlungen leisten. Mandanten, die einen Anruf von einem Call-Center-Mitarbeiter der MM Access AG erhalten haben, sollten das aber auch nicht tun. Uns wird davon berichtet, dass in solchen Gesprächen behauptet wird, es bestehe bereits ein Vertrag, der lediglich verlängert werden soll. Solche Anrufe sind wettbewerbsrechtlich regelmäßig unzulässig, insbesondere dann, wenn tatsächlich ein solcher Vertrag noch nie bestanden hat.

MM Access AG: Die Taktik

Die Mitarbeiter des von der MM Access AG beauftragten Call-Centers verwickeln Angerufene dem Vernehmen nach zunächst einmal in ein Gespräch, in dem von einem bestehenden Vertragsverhältnis berichtet wird. Nur der zweite Teil des Gespräch, in dem der Angerufene unter dem Eindruck eines angeblich bereits bestehenden Vertragsverhältnisses einer Verlängerung zustimmt, wird dann offenbar aufgezeichnet. Ob es der MM Access AG gelingt, auf diese Weise einen Vertragsschluss nachzuweisen, scheint aus unserer Sicht mehr als fraglich. Trotzdem sollten alle Register gezogen, eine möglicherweise doch abgegebene Willenserklärung wegen Täuschung und/oder Irrtums angefochten und ein Vertrag umgehend gekündigt werden.

Die Culpa Inkasso GmbH droht in ihren Schreiben an, dass die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG bei Darlegung eines berechtigten Interesses Adress- und Bonitätsdaten zum betroffenen Unternehmen zur Verfügung stellen wird. Das mag durchaus sein, ist aber natürlich nichts ungewöhnliches. Bedenklicher wäre es, wenn die MM Access AG angeblich säumige Schuldner selbst an Auskunfteien meldet, was klar unzulässig wäre.

Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist.Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.

Wir stehen vielen Fällen in engem Kontakt mit Kollegen, die andere Unternehmen vertreten, die ebenfalls abgemahnt wurden. Deshalb werden wir wechselseitig und regelmäßig auch über Entwicklungen in anderen anhängigen Verfahren informiert, um reagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.