the-trading-company GmbH

fahrradDie the-trading-company GmbH, Grafenau, lässt Mitbewerber, die Sportartikel und Zubehör verkaufen, wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße anwaltlich abmahnen. Wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, nimmt das Unternehmen zur Durchsetzung seiner Ansprüche erfahrungsgemäß die Hilfe des Landgerichts Bochum in Anspruch.

Abgenmahnt wird unter anderem

Auffallend ist, dass die the-trading-company GmbH hin und wieder genau die gleichen Verstöße begeht, die sie ihren Mitbewerbern unterstellt.