LG Berlin, Urt. v. 14.02.08, 52 O 416/07 - »Internetrecht«

Der Titel eines Lehrbuchs »Internetrecht« wirkt rein beschreibend. Ihm kommt damit keine Unterscheidungskraft zu. 

Fundstelle: K&R 2008, 697

LG Düsseldorf, Urt. v. 12.02.08, 2a O 212/07 - Schutzrechtsverwarnung

Wer in einer Abmahnung eine vertretbare, in Rechtsprechung und Literatur aber noch nicht entschiedene Rechtsansicht vertritt, greift damit grundsätzlich nicht schuldhaft in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb des Abgemahnten ein.

LG Frankfurt/Main, Beschl.v. 30.01.08, 3-11 O 16/08 - Keyword-Advertising

Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als AdWord beim Suchmaschinen-Marketing, die erst durch die Standard-Option »weitgehend passende Keywords« zu einer Markenverletzung führt, ist keine kennzeichenrechtlich relevante Benufzungshandlung, weil das Kennzeichen zwar benannt, aber nicht als Unterscheidungszeichen eingesetzt wird.

Fundstelle: MMR 2008, 767

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.01.08, 6 U 177/07 - Sandra-Escort

Ob die Verwendung einer fremde Marke als Metatag eine markenmäßige Benutzung darstellt, beurteilt sich  danach, wie der Nutzer die Kurzhinweise in der Trefferliste versteht, die ihm nach Eingabe der Marke als Suchwort präsentiert werden. Es fehlt an einer markenmäßigen Verwendung, wenn der Nutzer bei Betrachtung er Kurzangaben in der Trefferliste erkennt, dass es sich bei dem Hinweis auf eine Website nur um einen »Zufallstreffer« handelt.

Fundstelle: CR 2008, 742

Instanzen: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.08.07, 3/10 O 66/07, OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 10.01.08, 6 U 177/07 

LG Köln, Urt. v. 20.12.07, 84 O 127/07 ­– blattwerk.de

Der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens verliert seine Rechte nicht dadurch, dass er die Domain, die seine geschäftliche Bezeichnung wiedergibt, im Internet zum Verkauf anbietet.

OLG Celle, Urt. v. 13.12.07, 13 U 117/07 - schmidt.de

eigenesache An einer unberechtigten Namensanmaßung nach § 12 BGB kann es bei Domain-Registrierungen dann fehlen, wenn dem Dritten die Registrierung des Domainnamens von einem Namensträger gestattet worden ist. Das gilt jedoch nur dann, soweit die anderen Namensträger eine einfache und zuverlässige Möglichkeit haben zu überprüfen, ob der Domainname im Auftrag eines Namensträgers registriert ist. Von einer solchen Überprüfungsmöglichkeit ist auszugehen, wenn ein durch einen Namen geprägter Domainname für einen Vertreter des Namensträgers registriert und dann alsbald - noch bevor ein anderer Namensträger im Wege des Dispute-Eintrags ein Recht an dem Domainnamen anmeldet - für eine Homepage des Namensträgers genutzt wird.

Instanzen: LG Hannover, Urt. v. 22.04.05, 9 U 117/04; OLG Celle, Urt. v. 13.12.07, 13 U 117/05

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