Wer verpflichtet ist, bestimmte Behauptungen zu unterlassen, darf diese Behauptungen nicht nur nicht erneut aufstellen, sondern muss auch dafür sorgen, dass der Störungszustand beseitigt wird, der durch die frühere Verhaltensweise begündet wurde und fortbesteht. Unzulässige Behauptungen dürfen auch nicht in einer geschlossenen Benutzergruppe bei Facebook aufgestellt werden. Der Streitwert im Ordnungsmittelverfahren entspricht dem festgesetzten Ordnungsgeld.
Streitwert: 500,00 €