LG Hamburg, Urt. v. 26.03.10, 325 O 321/08 - wikipedia.de II

Wikimedia Deutschland haftet nicht als Täter für unzulässige Inhalte, die von der us-amerikanischen Wikimedia Foundation zum Abruf bereitgehalten werden und zu denen über Suchfunktionen lediglich der Zugang vermittelt wird. Als Störerin kann Wikimedia Deutschland jedenfalls dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn die Inhalte schon vor der Information durch den Verletzten entfernt worden waren.

LG Düsseldorf, Urt. v. 06.01.10, 12 O 468/09 - Konzeptumsetzung

eigenesache Die Aussage, ein Werbe-Dienstleister habe ein fremdes Konzept 1:1 umgesetzt, stellt sich als Tatsachenbehauptung dar, die zur Kreditgefährdung geeignet ist.

Streitwert: 25.000 €

 

LAG Köln, Beschl. v. 10.07.09, 7 Ta 126/09 - Arbeitnehmerfotos

Wenn ein Arbeitnehmer die Veröffentlichung seines Fotos auf der Website des Arbeitgebers zu bloßen Illustrationszwecken während seiner Beschäftigungszeit stillschweigend geduldet hat, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er das Foto auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter verwenden darf. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Einwilligung ausdrücklich zurückgezogen wird.

LG Hamburg, Urt. v. 02.07.09, 325 O 321/08 - wikipedia.de I

Die us-amerikanische Wikimedia Foundation ist verpflichtet, persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge auf der mit der Domain wikipedia.org adressierten Plattform zu entfernen.

LG Düsseldorf, Urt. v. 22.04.09, 12 O 602/08 - Reservierungszusage

eigenesache Eine eidesstattliche Versichtung über ein heimlich mitgehörtes Telefongespräch und eine Versicherung, die sich auf eine lose beigefügte, nicht unterschriebene Aussage bezieht, sind zur Glaubhaftmachung nicht geeignet.

Streitwert: 20.000 €

AG Düsseldorf, Beschl. v. 02.04.09, 28 C 3788/09 - Boykottierung

eigenesache Besondere Eilbedürftigkeit nach § 940 ZPO liegt im Fall der begehrten Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen nur vor, wenn aufgrund der Aktualität der angegriffenen Tatsachenbehauptung weitere Nachteile für den Antragsteller zu befürchten sind.

Streitwert: 4.000 €

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