OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.06, I-15 U 180/05 - Meinungsforum

In einem Internet-Forum, das vorwiegend dem Meinungsaustausch dient, ist - wie bei Live-Sendungen im Fernsehen - vorrangig der Autor einer rechtswidrigen Äußerung auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Nur dann, wenn der Autor unbekannt ist, kann sich der Betroffene auch an den Betreiber halten

AG Düsseldorf, Urt. v. 21.04.06, 31 C 1363/06 - Gekaufte E-Mail-Adressen

eigenesache Wer von einem Adresshändler E-Mail-Adressen einkauft, handelt schuldhaft, wenn er vor dem Versand von Werbe-E-Mails nicht nachprüft, ob die Adressinhaber dem Erhalt von Werbe-Mails zugestimmt haben.

Streitwert: 1.000 €

OLG München, Urt. v. 27.03.06, 18 U 5348/04 - Playboy-Fotos II

eigenesache Denjenigen, der es Dritten ermöglicht, auf der eigenen Website Links zu platzieren, treffen Überwachungs- und Kontrollpflichten, vor allem dann, wenn wegen der pornografischen Ausrichtung des Internetangebots eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für persönlichkeitsrechtsverletzende Eintragungen besteht. Anspruch auf eine Geldentschädigung steht dem Betroffenen aber nur bei einer schweren Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu.

Streitwert: 5.000 €

LG Düsseldorf, Urt. v. 25.01.06, 12 O 546/05 - Pornokönig

eigenesache Wenn es zu mehreren beleidigenden Postings in einem Forum gekommen ist, trifft den Betreiber die Verpflichtung, weitere Rechtsverletzungen dieser Art so weit wie möglich zu verhindern. Er ist dann verpflichtet, das Forum zu überwachen und nach Kenntnisnahme die dort veröffentlichten beleidigenden Inhalte unverzüglich zu löschen. Der Betreiber muss zudem darlegen, wann und durch wen die streitgegenständlichen Äußerungen aus dem Forum entfernt worden sind.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 25.01.06, 12 O 546/05, OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.06, I-15 U 21/06 

OLG Brandenburg, Urt. v. 16.11.05, 4 U 5/05 - Identitätsklau

Im Fall der Verletzung von Immaterialgüterrechten sind die Grundsätze der Störerhaftung uneingeschränkt anzuwenden. Da der Betreiber einer Internetauktionsplattform letztlich im Ergebnis wirtschaftlich von der Rechtsgutsverletzung profitiert, ist er, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, nicht nur gehalten, das konkrete Angebot unverzüglich sperren. Er muss vielmehr auch Vorsorge dafür treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsgutsverletzungen kommt. Im Fall eines »Identitätsklaus« ist er verpflichtet, zusätzliche Kontrollverfahren anzuwenden, um erneute Anmeldungen unter denselben Kontaktdaten zu verhindern.

Fundstelle: NJW-RR 2006, 1193

Instanzen: AG Potsdam, Urt. v. 03.12.04, 22 C 225/04OLG Brandenburg, Urt. v. 16.11.05, 4 U 5/05BGH, Urt v. 10.04.08, I ZR 227/05

AG Pforzheim, Urt. v. 20.12.05, 1 C 284/03 - Merchant-Haftung

Wer einen Affiliate-Partner beauftragt, die eigene Internetpräsenz zu bewerben, haftet auch dann nicht für Werbe-E-Mails, in denen die Website des Affiliate-Partners beworben wird, wenn sich beim Verlassen der in der E-Mail beworbenen Website ein Exit-Pop-Up öffnet, in dem seinerseits für die eigene Website Werbung betrieben wird.

Streitwert: 600 € 

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