AG Düsseldorf, Urt. v. 03.04.13, 47 C 13202/13 - Widerrufsrecht

eigenesache Für den Ausschluss des Widerrufsrechts aufgrund der Anfertigung einer Ware nach Kundenspezifikationen oder des Zuschnitts auf die persönlichen Bedürfnisse gem. § 312d Abs. 4 BGB ist es erforderlich, dass der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung erkennen kann, dass eine Fertigung nach Kundenspezifikationen oder ein Zuschnitt auf die persönlichen Bedürfnisse vorgenommen wird. Allein der Umstand, dass verschiedene Bezüge und verschiedene Farben und auch die Zusammenstellung einzelner Elemente eines Möbelstücks in bestimmte Richtungen vom Kunden ausgewählt werden können, macht für diesen nicht deutlich erkennbar, dass die einzelnen Elemente nicht zuvor bereits existieren.

LG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.13, 15 O 227/12 - Internet-System-Vertrag

eigenesache Für Bestandskunden eines Unternehmens führt der Abschluss eines weiteren »Internet-System-Vertrags« nicht zur Verlängerung der Laufzeit eines bereits bestehenden »Internet-System-Vertrags«, wenn dieses Vorhaben in dem Vertragsformular nicht hinreichend transparent für den Kunden  herausgestellt wird. Es handelt sich dann vielmehr um zwei getrennt voneinander zu behandelnde Verträge, die auch jeweils eigenständig kündbar sind.

AG Rastatt, Urt. v. 08.01.13, 20 C 190/12 - Domainkündigung

eigenesache Wird ein »Webshosting-Paket« gekündigt, ist darin nicht zugleich der Auftrag an den Provider zu sehen, die Domain der Vergabestelle gegenüber zu kündigen.

Streitwert: 171,12 €.

AG München, Urt. v. 07.11.12, 241 C 21686/12

eigenesache Der Anbieter einer aus Flug und Hotel kombinierten Pauschalreise muss in den von ihm angegebenen Gesamtpreis eine am Urlaubsort etwa anfallende »Stadtsteuer« (Ortstaxe) einrechnen.

Streitwert: 132,00 €.

BGH, Urt. v. 25.10.12, VII ZR 146/11 - gewinn.de

eigenesache Die Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004 erfordern für einen Providerwechsel einen diesbezüglichen vom Domaininhaber autorisierten Auftrag. Nach den Erläuterungen der DENIC zum Providerwechsel (Stand: 29. Oktober 2003) kommt dem Schweigen des bisher die Domain verwaltenden DENIC-Mitglieds auf Anfragen der Beklagten, zu einem Providerwechselauftrag Stellung zu nehmen, nicht der Erklärungswert zu, dass das bisher die Domain verwaltende DENIC-Mitglied im Namen des Domaininhabers dem Providerwechsel zustimmt und damit den neuen Provider im Wege der Erteilung einer Außenvollmacht bevollmächtigt.

Schließt die Domain-Registrierungsstelle DENIC eG sukzessive mehrere Domainverträge bezüglich derselben Domain ab, so ist die Frage, welchen Vertrag sie erfüllen muss, grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip zu Gunsten desjenigen zu beantworten, der als erster den Domainvertrag abgeschlossen hat.

AG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.12, 21 C 5571/12 - Groupon-Gutschein II

eigenesache Zur Erbringung der Leistungen, die in einem Groupon-Gutschein verbrieft sind, ist der im Gutschein bezeichnete Aussteller des Gutscheins (also nicht Groupon) verpflichtet. Erbringt der Aussteller die Leistung nicht, hat er nicht nur den Kaufpreis zu erstatten, sondern einen Betrag in Höhe des im Gutschein ausgewiesenen Werts zu zahlen.

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