OLG Hamm, Urt. v. 23.10.08, 4 U 87/07 - LÜGE

Wenn der Autor eines Beitrags in einem Internet-Meinungsforum Mitarbeiter in einem Unternehmen ist und eine Förderabsicht als zusätzliche Motivation neben einem privaten Unmut besteht, kann auch eine private Äußerung eine Wettbewerbshandlung sein.

Fundstelle: MMR 2008, 757.

OLG Hamburg, Beschl. v. 12.09.07, 5 W 129/07 - Sofort Kaufen

Es stellt zumindest keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 3 UWG dar, wenn die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist dem Mustertext des Gesetzgebers folgt, selbst wenn dieser unvollständig ist.

OLG Naumburg, Urt. v. 13.07.07, 10 U 14/07

Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung können ein systematisches, massenhaftes Vorgehen, eine enge personelle Verflechtung zwischen dem Abmahnenden und dem beauftragten Anwalt, eine weit überhöht in Ansatz gebrachte Abmahngebühr und das Fehlen eines  nennenswerten wirtschaftlichen Eigeninteresse sein. Eine Vielzahl von Abmahnungen alleinreicht für die Feststellung eines Rechtsmissbrauchs nicht aus. Wird eine Widerrufsbelehrung lediglich auf einer Internetseite angezeigt, ist die Textform des § 126b BGB nicht gewahrt.

Instanzen: LG Magdburg, Urt. v. 31.01.07, 36 O 301/06; OLG Naumburg, Urt. v. 13.07.07, 10 U 14/07.

Streitwert: 4.000 €

 

OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.07.07, I-20 U 10/07 – pro-aviation.de

eigenesache Ist eine Internetseite mit einem unvollständigen Anbieterkennzeichnung nur noch über eine Suchmaschine auffindbar, weil die Eingangsseite der Internetpräsenz gelöscht ist, wirkt sich der Verstoß nur in geringem Umfang aus, sodass die wettbewerbliche Relevanz im Sinne von § 3 UWG nicht festgestellt werden kann.

Streitwert: 651,80 €

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.06, 12 O 258/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.07.07, I-20 U 10/07

OLG Hamburg, Urt. v. 20.06.07, 5 U 32/06 - Umsatzsteuer-Hinweis

eigenesache Der Hinweis, dass der Endpreis die Umsatzsteuer enthalte, muss sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Angebot oder zur Bewerbung eines Produkts mit Preisen befinden. Ein Hinweis erst nach Einleitung des Bestellvorgangs auf der Seite »Warenkorb« ist verspätet und unzureichend. Wird der Hinweis auf die Umsatzsteuer allerdings zwar erst nach Einleitung des Bestellvorgangs, aber noch vor Abgabe der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung gegeben, liegt ein Bagatellverstoß im Sinne des § 3 UWG anzunehmen ist.

Instanzen: LG Hamburg, Urt. v. 12.01.06, 327 O 655/07; OLG Hamburg, Urt. v. 20.06.07, 5 U 32/06

LG Düsseldorf, Urt. v. 16.08.06, 12 O 554/05 -­ Schwarze Schafe

Zwar ist bei der Beurteilung von Werturteilen, die im Wettbewerb darauf zielen, einen Mitbewerber seine Leistungen oder sein Unternehmen herabzusetzen, grundsätzlich das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit zu beachten. Das rechtfertigt aber keine pauschale Herabsetzung. 

 

Streitwert: 40.000 €

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