Der Gebrauch der Domain »lastminute.com« ist kein wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden, da die Situation des Internet-Surfers nicht mit der psychologischen Zwangssituation vor Ladengeschäften vergleichbar ist. Die Entscheidung des OLG Hamburg zu »mitwohnzentrale.de« steht dem nicht entgegen, da die Verwendung einer Gattungs-Domain im vorliegenden Fall nicht den Eindruck erweckt, es handele sich um ein Portal für ein bestimmtes Angebot.