LG Hamburg, Urt. v. 14.04.99, 315 O 144/99 - Online-Auktion

Die Abgabe von Produkten im Internet an einen Meistbietenden ist eine Versteigerungen im Sinne der Vorschrift des § 34 b GewO und der VersteigerungsVO. Die Auktion von Neuwaren verstößt zwar gegen § 34 b Abs. 6 Nr. 5 b GewO, ist jedoch zumindest im vorliegenden Fall nicht sittenwidrig nach § 1 UWG.

LG Düsseldorf, Beschl. v. 08.03.99, 4 O 102/99 - META-TAGS III

eigenesache Ein Mitbewerber darf ein geschützten Namen in seinen Keyword-METATAGS« nur verwenden, wenn auf der entsprechenden Seite Informationen zu diesem Namen bereitgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Namensinhaber von dem Mitbewerber verlangen, für eine Löschung der entsprechenden Suchmaschineneinträge bei den wichtigsten Maschinen zu sorgen.

Streitwert: 50.000 €

AGH NRW, Beschl. v. 15.01.99, 1 ZU 49/98- Anwalts-Hotline I

Eine telefonische Rechtsberatung über eine Hotline bietet keine Gewähr dafür, dass die einem Rechtsanwalt obliegenden Pflichten eingehalten werden können. Insbesondere hinsichtlich der Vergütung gem. § 3 BRAGO, der Vermeidung von Interessenkollisionen gem. § 43 a Abs. 4 BRAO und der Gefahr des Empfangs von Leistungen ohne Rechtsgrund bestehen erhebliche Bedenken.

LG München, Urt. v. 14.01.99, 4HK 0 16788/98 - Medizinischer Informationsdienst

Im Rahmen eines medizinischen Informationsdienstes ist es nicht erlaubt, konkrete Angaben über »Besuche von Weiterbildungsveranstaltungen«, über »Referententätigkeiten« sowie über von den jeweiligen Ärzten selbstverfasste »Veröffentlichungen und/oder Bücher« zu speichern und weiterzugeben.

LG Verden, Urt. v. 07.12.98, 10 O 117/98 - weyhe-online

Die Aufnahme der Adressen von Websites, die von einem Wettbewerber erstellt und auf dessen Server abgelegt wurden, in ein eigenes Link-Verzeichnis ist wettbewerbsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der unmittelbaren Leistungsübernahme unlauter und verstößt gegen § 1 UWG. Das ändert nichts an der grundsätzlichen Zulässigkeit von Links.

Instanzen: LG Verden, Urt. v. 07.12.98, 10 O 117/98, OLG Celle, Urt. v. 12.05.99, 13 U 38/99

Streitwert: 12.500 €

LG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.98. 38 O 83/98 - NIC-Gebühren

Die Werbeaussage eines Internetproviders, dass »Die NIC-Gebühren [...] in Deutschland« 15 DM monatlich ausmachen, ist nicht irreführend. Eine Werbung mit einer Anbindung von »155 MBit/s in Deutschland« ist dagegen nur dann zulässig, wenn dies tatsächlich nur für einen Teil der angebotenen Tarife gilt.

Fundstelle: K&R 1999, 190 m. Anm. Strömer

Streitwert: 150.000 DM.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de