LG Düsseldorf, Urt. v. 14.11.18, 12 O 69/18 - Framing

olg duesseldorfWerden Beiträge auf der Website eines Mitbewerbers durch Framing in die eigene Website eingebunden, so liegt darin auch dann eine Irreführung über die betriebliche Herkunft der Texte nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG vor, wenn ein stets sichtbarer Balken auf die Herkunft der Beiträge hinweist. Durch den Balken wird vielmehr eine Kooperation zwischen den Betreibern der Websites suggeriert. Der Geschäftsführer der Betreiberin ist aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht verpflichtet, die konkrete Übernahme von fremden Inhalten auf der eigenen Website zu verhindern.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.18, I-20 U 155/16 - Newsletter

olg duesseldorfZum »Kunden« im Sinne des § 7 Abs. 3 UWG wird ein Interessent erst nach einem Vertragsschluss.. 

 

 

OLG Hamm, Beschl. v. 24.04.18, I-W 87/17 - Google Shopping

olg hammStellt ein Unternehmer ein Produk auf einer Preisvergleichsplattform (hier: Google Shopping) ein, handelt es sich dabei um Werbung im wettbewerbsrechtlichen Sinn. Wird dabei Zubehör zu dem Produkt dargestellt, das  nicht zu dem angegebenen (Angebots)Preis mitverkauft wird, haftet der Unternehmer jedenfalls dann wegen Irreführung, wenn die Produktbilder an die Plattform übermittelt wurden. Ein Hinweis auf einer separaten Landing-Page des Unternehmers, dass das Zubehör nicht im Angebotspreis enthalten ist, reicht nicht, um der Haftung zu entgehen, da der Hinweis nicht am Blickfang teilnimmt. 

eigenesacheStreitwert: 3.000,00 €

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.01.18, I-20 W 1/18 - Kauf auf Rechnung

olg duesseldorfWirbt ein Unternehmer mit einem »Kauf auf Rechnung«, ohne diese Zahlungsmöglichkeit auch tatsächlich anzubieten, liegt eine irreführende geschäftliche Handlung vor (»Anlockeffekt«). Für die geschäftliche Relevanz ist es nicht von Belang, dass der Kunde die Täuschung erkennt.

eigenesacheStreitwert: 10.000,00 €

OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.17, I-20 U 79/17 - Abmahnunghinweis

olg duesseldorfWeist der Betreiber einer Website mögliche Abmahner dort darauf hin, dass aus seiner Sicht die Einschaltung eines Rechtsanwalts überflüssig ist und die hierdurch anfallenden Kosten deshalb nicht erstattet werden sollen, verhält er sich rechtsmissbräuchlich, wenn er umgekehrt bei einer eigenen Abmahnung Kostenerstattung verlangt.

eigenesacheStreitwert: 1.539,50 €

LG Arnsberg, Beschl. v. 17.05.17, I-8 O 89/16 - Sonnenschirme

lg arnsbergWird auf der Google-Shopping-Seite ein Sonnenschirm eines Shop-Betreibers mit einem irreführenden Produktfoto angezeigt, stellt das keinen Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügug dar, mit der dem Shop-Betreiber die Verwendung des Fotos auf seiner eigenen Website verboten wurde. Der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens beträgt ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache.

eigenesacheStreitwert: 2.500,00 €

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