Vertragsgestaltung

vertragWir möchten, dass Sie sich mit Ihren Kooperationspartnern vertragen. Darum helfen wir Ihnen bei der Gestaltung der Verträge, die Sie für Ihre tägliche Praxis benötigen. Klar: In vielen Fällen reichen mündliche Zusagen, in anderen sollte es auch Ihr Bestellformular ausreichen. Aber manchmal wird es dann doch kniffliger. Vor allem, wenn es um höhere Beträge oder langfristige Verpflichtungen geht.

Herr M. will jetzt endlich auch ganz groß rauskommen und seine Website professionell gestalten lassen. Leider kennt er sich mit Bits und Bytes so gar nicht aus. Er wendet sich deshalb an einen Webdesigner, der ihm prompt ein scheinbar günstiges Angebot unterbreitet. Ruckzuck sind die paar Felder im Bestellformular ausgefüllt und Herr M. träumt von vielen neuen Kunden, die den Weg über sein neues Internetangebot zu ihm finden. Leider dauert die Sache ewig. der Webdesigner hat immer neue Ideen, nur die Website wird nicht fertig. Als dann endlich die Vollzugsmeldung kommt, gefällt die Seite überhaupt nicht. Aus allen Wolken fällt Herr M. aber, als ihm sein Vertragspartner auch noch klar machen will, dass ihm - und nicht Herrn M. - das »Copyright« am Layout der Internetpräsenz zusteht. Änderungen bedürften daher der Zustimmung des Urhebers.

Verträge zu gestalten ist anwaltliche Aufgabe. Nur der erfahrene Praktiker weiß, welche Klauseln in einen Vertrag gehören. Musterverträge aus dem Internet oder aus dem Formularhandbuch sind sicherlich eine wertvolle Hilfe. Aber eben nur für den, der weiß, wo Anpassungen erforderlich sind. Der Teufel steckt schließlich im Detail.

Bei der Gestaltung einer Website etwa sollte genau vorgegeben werden, wie das fertige Produkt am Ende aussehen soll, wem die Rechte zustehen und wer auf rechtliche Anforderungen achten muss. Zahlungs- und Ablieferungsfristen müssen geregelt werden. Und wenn die Sache in die Hose geht, sollte der Auftraggber das halbfertige Produkt wenigstens weiterbearbeiten dürfen.

Viele Anwälte erstellen für ihre Mandanten auf Zuruf einen Vertrag. Wir halten davon wenig. Stattdessen erwarten wir von unseren Auftraggebern, dass sie - gerne mit unserer Erfahrung - gefälligst erst einmal selbst ihre Hausaufgaben machen und mit ihrem Vertragspartner die kaufmännischen Grundlagen abklären. Für die Juristerei ist dann der Anwalt zuständig. In rechtliche Formen ist eine solche Absprache nämlich schnell gepackt. Was hilft Ihnen ein Vertragswerk, das dann am Ende doch keiner von beiden unterschreibt? Ihr Ziel ist es nicht, den Anwalt reicher zu machen, sondern eine tragfähige Grundlage für Ihre Arbeit zu bekommen, ohne dafür ein Vermögen ausgeben zu müssen.

A propos Vermögen: Tipps dazu, wie Sie wegen der Honorare mit uns handelseinig werden, finden Sie hier.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de