Haftung der Finanzdienstleister im Internet

Tobias H. Strömer / August 2005

inkassoNicht alle Angebote im Internet sind bekanntlich kostenfrei zugänglich. Wer für den Blick auf Bilder, Filme und Texte von den Besuchern seiner Bilder Geld sehen möchte, bedient sich zur Abrechnung häufig eines Finanzdienstleiters. Erst wenn der den Eingang der Zahlung durch den Kunden bestätigt, wird der kostenpflichtige Teil des Angebots frei geschaltet. Viele Finanzdienstleister ahnen nicht, dass sie auf Unterlassung oder gar auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn sie Angebote abrechnen, die Rechte Dritter verletzen.

Abrechnung vor Gericht

Rechtsanwalt Tobias H. Strömer / August 2005

inkassoNicht alle Angebote im Internet sind bekanntlich kostenfrei zugänglich. Wer für den Blick auf Bilder, Filme und Texte von den Besuchern seiner Bilder Geld sehen möchte, bedient sich zur Abrechnung häufig eines Finanzdienstleiters. Erst wenn der den Eingang der Zahlung durch den Kunden bestätigt, wird der kostenpflichtige Teil des Angebots frei geschaltet. Viele Finanzdienstleister ahnen nicht, dass sie auf Unterlassung oder gar auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn sie Angebote abrechnen, die Rechte Dritter verletzen.

Steuerfreie Zigaretten

Tobias H. Strömer / Mai 2004

zigarettenDie Sitten im Internet, so scheint es, verwildern zunehmend. Offenbar glauben immer mehr Glücksritter, das Geld liege auf der Datenautobahn. Die Folge: Die Anzahl der Rechtsverletzungen durch Domain-Registrierungen oder verbotene Inhalte auf Websites steigt. Und oft ist der wahre Schuldige nur schwer auszumachen oder auf der Flucht. Anspruchsteller haben daher ein vitales Interesse daran, auch andere Dienstleister, die - meist unwissentlich - einen Beitrag an dem Rechtsverstoß leisten, als Mitstörer in die Verantwortung zu nehmen und so dem unzulässigen Treiben ein rasches Ende zu setzen. Nachdem sich die DENIC e.G. bereits weitgehend aus der Affaire ziehen konnte, hat das Landgericht Bielefeld allerdings jetzt auch den Zonenverwalter (zone-c) in Schutz genommen.

Gewährleistung bei gebrauchten Computern

Rechtsassessor Holger Gaspers /  März 2003

computerWer heute einen Computer kauft, der hat die Qual der Wahl zwischen immer schnelleren und vielseitigeren Modellen. Wird der PC nur für die Textverarbeitung, ein wenig Internet-Surfen und das Versenden von E-Mails genutzt, dann reicht vielfach bereits ein gebrauchtes Gerät aus, das meist günstiger zu erwerben ist als die neuen High-Tech-PCs in den Läden. Auch viele Händler verkaufen immer mehr Gebrauchtgeräte an die Verbraucher. Nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform Anfang des Jahres haben sich die Rechte für Käufer und Verkäufer im Rahmen des Gebrauchtwarenkaufs in einigen Punkten geändert.

Kündigung von Kreditkartenverträgen

Tobias H. Strömer / Juni 2002 

kreditkarteDie EURO Kartensysteme GmbH hat in den letzten Tagen von den derzeit etwa 400.000 mit Handels- und Dienst-leistungsunternehmen geschlossenen Serviceverträgen 500 Verträge gekündigt. Dabei hat es sich nach Angaben des Kreditkartenunternehmens ausnahmslos um solche Unternehmen gehandelt, die in dem mit einem Missbrauchsrisiko verbundenen Bereich des Mail-/Telefonorder und E-Commerce tätig sind. Das Unternehmen begründet seine Entscheidung mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2002 (XI ZR 375/00), in dem neuerdings solche Verträge nicht mehr als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldanerkenntnis gewertet werden.

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