Stolperfallen abseits des Catwalks

 Johannes Behrends / Dezember 2008

fotokameraFotomodelle haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Damit ist nicht nur das Recht auf eine angemessene Bezahlung gemeint. Das Model hat zudem das sogenannte Recht am eigenen Bild, das unter anderem durch das »Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie«, kurz KunstUrhG, geschützt wird. Dies dürfte zwar allseits bekannt sein, nur werden die weitreichenden Konsequenzen bei der Unterzeichnung eines Modelvertrags meist übersehen.

Zunächst sollten Sie als Fotomodell stets darauf achten, Verträge schriftlich zu schließen. Das ist zwar nicht zwingend erforderlich, beseitigt aber Beweisschwierigkeiten, die sich im Nachhinein ergeben können.

Darüber hinaus müssen Sie sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken machen, ob und wie Sie die gemachten Aufnahmen auch selber verwenden wollen. In vielen Verträgen räumen die Fotomodelle dem Fotografen zwar umfassende Rechte ein, das Nutzungsrecht für das Model wird von den Fotografen jedoch »vergessen«. Aber genau das benötigen Sie, falls Sie die Fotos im Rahmen Ihrer Internetpräsenz oder Ihrer Setcard - sprich: zu eigenen Werbezwecken - verwenden möchten. Der Urheber dieser Werke ist nämlich der Fotograf, und dieser bestimmt, ob und wie die Aufnahmen veröffentlicht und verwertet werden. Mit dem Fotoshooting erlangen Sie also nicht automatisch das Recht, die Bilder mitzubenutzen. Achten Sie folglich darauf, dass der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält, die Ihnen dieses Recht einräumt.

Darüber hinaus sollten Sie sich klar machen, dass Sie dem Fotografen in den meisten Fällen das unwiderrufliche, uneingeschränkte, zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht zur Veröffentlichung und Verwertung der Fotoaufnahmen einräumen. Der Fotograf darf mit seinen Aufnahmen also machen, was er will. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass Sie Angst haben müssen, Ihr Foto ein paar Tage später in einem Hochglanzmagazin für Männer wieder zu finden. Ihre Einwilligung gilt nicht für alle Verwertungsmöglichkeiten. Entscheidend ist hierbei natürlich, unter welchen Umständen die Aufnahmen entstanden sind oder was der Vertrag besagt.  Auch Aktfotos dürfen aber von dem Fotografen nicht ohne Weiteres an ein Männermagazin verkauft werden.  Eine solche Verwertung der Bilder ohne Ihre Einwilligung ist rechtswidrig und verletzt Sie in Ihrem Persönlichkeitsrecht. Sie als abgelichtete Person haben dann nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern auch einen Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr oder - bei einem schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht - sogar einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Lesen Sie sich dennoch die entsprechende Klausel im Vertrag aufmerksam durch, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn in dem Vertrag bespielsweise »Fotoaufnahmen für Werbezwecke« steht, dann darf der Fotograf die Aufnahmen auch nur zu diesem Zwecke verwenden.

Vermeiden Sie unnötige, böse Überraschungen! Lesen Sie sich Ihren Modelvertrag vor dem Unterzeichnen also gut durch und überlegen Sie sich vorher, wofür Ihre Bilder auf keinen Fall verwendet werden sollen und in welchem Umfang Sie selbst die Aufnahmen nutzen möchten. Sollten Ihnen einige Klauseln seltsam erscheinen oder fehlen wichtige Punkte in Ihrem Vertrag, sollten Sie gegebenfalls einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dem Urheber- und Persönlichkeitsrecht auskennt.