Online Casinos - Wie gewonnen, so zerronnen!

Johannes Behrends / November 2008

casinowrfel Online Casinos genießen in Deutschland seltsamerweise einen guten Ruf. Kein Wunder also, dass im Internet gepokert und gewürfelt wird, wo es nur geht. Gerade das Online-Pokern erfreut sich in letzter Zeit immer größerer Beliebtheit. In vielen Fällen wirken die Anbieter solcher Websites in der Tat seriös, und die Bewertungen in einschlägigen Foren klingen verlockend. Doch allzu schnell folgt die Ernüchterung, wenn das Online-Casino nicht nur den vermeintlichen Gewinn nicht ausbezahlen will, sondern auch den zuvor überwiesenen Einsatz einbehält. Erst dann informieren sich Nutzer solcher Online-Casinos ausführlich über den Betreiber und müssen feststellen, dass dieser nicht nur im Ausland sitzt, sondern dass Glücksspiele in Deutschland zudem verboten sind.

Ob Gibraltar, das Kahnawake Mohawk-Indianerreservat in Kanada oder Malta: Der Sitz der inzwischen unzähligen Online-Casino Betreiber liegt in meist abenteuerlich anmutenden Gegenden. Dabei ist die Erklärung für die Standortwahl recht banal. In den meisten europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland, ist staatlich nicht lizenziertes Glückspiel verboten. Gemäß § 284 StGB steht dabei nicht nur die Veranstaltung unter Strafe, sondern nach § 285 StGB auch die Teilnahme. Aus diesem Grund suchen sich die Betreiber für den Unternehmenssitz Länder aus, in denen das Glücksspiel erlaubt ist. Oft stecken hinter den Unternehmen sogar deutsche Betreiber. Über die rechtlichen Folgen dieses Umstands machen sich aber nur die wenigsten Glücksspielbegeisterten ernsthaft Gedanken.

Beispiel: Ein deutscher Internetnutzer registriert sich bei einem Online-Casino. Er zahlt hundert, vielleicht aber auch mehrere tausend Euro als Startkapital ein und macht seine Einsätze. Ist er ein Glückspilz, kann er seinen Einsatz durchaus innerhalb kurzer Zeit verdoppeln. Möchte er seinen Gewinn nebst Einsatz ausgezahlt bekommen, ergeben sich aber immer öfter Probleme. Plötzlich ist der Account gesperrt oder sogar gelöscht. Der Casino-Betreiber verweigert die Auszahlung.

In diesen Fällen sollte man sich zunächst einmal bewusst machen, worum es eigentlich geht. Ein deutscher Verbraucher schließt mit einem ausländischen Unternehmen einen Vertrag ab, der in Deutschland nicht nur keine Bindung entfalten würde, sondern zudem auch noch strafbar ist. Das vorweggenommen, sollte man  sich zumindest darauf gefasst machen, dass man seinen Einsatz, geschweige denn seinen Gewinn wohlmöglich nie wieder sieht. Sitz das Unternehmen im europäischen Ausland, so wäre es theoretisch sogar denkbar, dieses Unternehmen nach deutschem Recht vor einem deutschen Gericht auf Zahlung des Einsatzes zu verklagen. Allerdings steht dem § 762 BGB entgegen, der festlegt, dass durch Spiel oder Wette - mit Außnahme von staatlichen Lotterien - keine Verbindlichkeit begründet wird. Ein Anspruch auf den Gewinn besteht also in den allermeisten Fällen nicht. Ob aber der Spieleinsatz zurückgefordert werden kann, muss je nach Einzelfall geprüft werden. Sitzt der Anbieter des Online-Casinos in Europa stehen die Chancen beispielsweise besser, als wenn das Unternehmen in dem bereits angesprochenen Indianerreservat in Kanada sitzt.

Fazit: Auch wenn uns noch kein Fall zu Ohren gekommen ist, in dem der Nutzer eines ausländischen Online-Casinos strafrechtlich belangt wurde, so sollte man sich dennoch genau überlegen, ob man solche  - in Deutschland nicht ohne Grund illegalen - Angebote nutzt. Schließlich würde man ja auch keine Waffen bei einem ausländischen Händler bestellen und sich anschließend beschweren, wenn die Waffenlieferung nicht eintrifft. Sollte das Kind jedoch schon in den Brunnen gefallen sein, beraten wir Sie gerne über die möglichen Vorgehensweisen und wie Sie Ihr Geld vielleicht doch noch zurück bekommen können.

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