Virtuelle Bildgalerien

Tobias H. Strömer

Im Internet tummeln sich inzwischen Kaufleute, die Waren- und Dienstleistungen aller Art in virtuellen Warenhäusern und Shops anbieten. Auch mit bildender Kunst lässt sich bekanntlich gutes Geld verdienen. Fündige Galeristen sind deshalb auf die Idee gekommen, auch Bilder in virtuellen Galerien zum Verkauf anzubieten. Ob das ohne weiteres zulässig ist, erscheint fraglich, weil das Urheberrechtsgesetz ja bekanntlich Vervielfältigungen ohne Einwilligung des Urheber oder sonstigen Nutzungsberechtigten nur in sehr beschränktem Umfang zulässt.

Hartes Recht für weiche Ware

Jörg Heidrich / März 1999

Nahezu jeder Computernutzer hat es schon einmal erlebt: Man schält ein neugekauftes Programm voller Erwartung aus der stets zu aufwendigen Verpackung, installiert es und - es läuft nicht. Natürlich liegt der Grund dafür nicht immer in dem Programm selbst. Dennoch gibt es auf dem Markt auch eine Menge Software, die mit Fehlern behaftet ist oder zu dem vorgesehen Zweck gar nicht oder nur bedingt tauglich ist. In diesem Fall stehen Ihnen als Kunden Ansprüche gegen den Verkäufer zu, die nachstehend erläutert werden.

Urheberrechte und die »Legende vom rechtsfreien Raum«

Tobias H. Strömer und Anselm Withöft / Februar 1998

laufwerkIn regelmäßigen Abständen geht ein Schrei durch die Gemeinde der Internet-User, wenn wieder einmal ein Film-, Comic- oder Musikkonzern auf massive Weise sämtlichen Verwendern urheberrechtlich geschützter Dateien deren Nutzung verbietet. Bands wie die britischen »Oasis«, Comiczeichner wie Gary Larson oder der amerikanische Sender Fox mit den »Simpsons« haben das bereits vorexerziert und weitere »Abmahnwellen« stehen den erstaunten Usern noch ins Haus. Ein Webdesigner, der seine Site mit Bildern, Cartoons, Music-Files etc. aufwerten will, sollte sich daher vorher einige Gedanken ob und wenn ja wie er diese Dateien verwenden darf.

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