Tobias H. Strömer
Im Internet tummeln sich inzwischen Kaufleute, die Waren- und Dienstleistungen aller Art in virtuellen Warenhäusern und Shops anbieten. Auch mit bildender Kunst lässt sich bekanntlich gutes Geld verdienen. Fündige Galeristen sind deshalb auf die Idee gekommen, auch Bilder in virtuellen Galerien zum Verkauf anzubieten. Ob das ohne weiteres zulässig ist, erscheint fraglich, weil das Urheberrechtsgesetz ja bekanntlich Vervielfältigungen ohne Einwilligung des Urheber oder sonstigen Nutzungsberechtigten nur in sehr beschränktem Umfang zulässt.