Tobias H. Strömer / August 2001
Strafrechtliche Fragestellungen spielen im Zusammenhang mit dem Internet in der anwaltlichen Praxis dabei - entgegen weitläufiger Ansicht - eine untergeordnete Rolle. Eine Ausnahme hiervon machen lediglich Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung von Raubkopien und Pornographie. Die Frage, wie sich von solchen Verfahren Betroffene verhalten sollen, wurde bereits an anderer Stelle erörtert. Im Vordergrund stehen zivilrechtliche Streitigkeiten, insbesondere die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen der Verletzung marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher Positionen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Wettbewerbsverletzungen, insbesondere solchen wegen unlauteren Wettbewerbs oder irreführender Angaben, ist dabei normalerweise Wettbewerbern vorbehalten. Wer also etwa auf unerlaubte Nettopreisangaben oder vergleichende Werbung im Internet stößt, der kann hiergegen nur dann vorgehen, wenn es sich bei dem Anbieter der Website um einen Konkurrenten handelt. Falls dies nicht der Fall ist, bleibt nur der Gang zur Verbraucherschutzzentrale.
Abmahnung