Holger Gaspers / Oktober 2004
Bereits im Juni 2004 hatten wir an dieser Stelle darauf hingewiesen (»Die Händler zahlen oft die Zeche«), dass eine Gesetzesänderung im Fernabsatz anstehen könnte. Nun haben sich am Mittwochabend, 27. Oktober 2004, Bundestag und Bundesrat in einem Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass bei Fernabsatzgeschäften (also auch bei Onlinekäufen) die Rücksendekosten generell den Kunden auferlegt werden können. Bislang bestand diese Möglichkeit nur bei einem Warenwert unter 40,00 €. Bedingung für eine Kostentragungspflicht bei höheren Warenwerten soll sein, dass der Käufer den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat.