Die Verfolgung von Ansprüchen beginnt in der Regel mit dem Versenden einer anwaltlichen Abmahnung. In einem solchen Schreiben, das auch per E-Mail oder Telefax versandt werden kann, wird der Rechtsverletzer auf seinen Fehler hingewiesen. Gleichzeitig wird er aufgefordert, den Verstoß zu beseitigen – also etwa einen Text zu löschen oder eine Domain freizugeben – und die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Kommt er dem Verlangen nach Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung nicht nach, droht ihm eine gerichtliche Auseinandersetzung. Auch hierauf muss er ausdrücklich hingewiesen werden.