Tobias H. Strömer / Juni 2001
Streitigkeiten um Internet-Domains machen auch heute noch den Löwenanteil an den streitigen Auseinandersetzungen im Internet-Recht aus. Wer die Übertragung oder Löschung einer solchen Domain verlangt, hat jedoch oft das Nachsehen, wenn der Domain-Inhaber im Ausland wohnt, weil dort Urteile vor staatlichen Gerichten nur mit erheblichem Aufwand erstritten werden können. Hier helfen seit Ende 1999 die neuen Verfahren vor den Schiedsgerichten der ICANN weiter, weil hier nicht der Domain-Inhaber, sondern die Vergabestelle dazu gebracht wird, die Änderung vorzunehmen. Die Verfahren sind in der Regel kostengünstiger und schneller als Verfahren vor staatlichen Gerichten. Es dauert normalerweise gerade einmal anderthalb bis zwei Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Abschluss des Verfahrens. Die Schiedsrichter sind zudem regelmäßig ausgewiesene Fachleute aus dem Bereich des Urheber- und Markenrechts, die Verfahren weniger formell und deshalb flexibler in der Handhabung. Vor allem aber bieten die neuen Regeln die Möglichkeit, sonst von Vornherein aussichtslose Verfahren zu führen. Der Beitrag beschreibt die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Übertragung einer Domain.
I. Einführung