02.10.03 wdr.de: Downloads glasklar verboten

2003-10-02 wdr.deKopierschutz und das neue Urheberrecht sollen die Musikindustrie vor »Schwarzbrennern« und Tauschbörsen-Junkies schützen. Was aber, wenn die Firmen gegen eigene Standards verstoßen? wdr.de hat am 2. Oktober 2003 mit Rechtsanwalt Strömer gesprochen. Der Düsseldorfer Jurist ist auf Computerthemen und Onlinerecht spezialisiert.

wdr.de: Herr Strömer: Das neue Urheberrecht sorgt für viel Unruhe und Verunsicherung. Kaum jemand weiß heute noch so genau, was ist erlaubt und was verboten. Was ändert sich denn nun für Computerbenutzer konkret?

Tobias Strömer: Das neue Gesetz stellt klar, dass der Download von Musik und Filmen aus dem Internet in Tauschbörsen wie Kazaa, eDonkey und Co. definitiv verboten ist, das Anbieten geschützter Inhalte sowieso. Das war vorher aber wohl auch schon so, jetzt steht es nur glasklar im Gesetzestext.

wdr.de: Was aber viele verwirrt: Privatkopien sind zwar nach wie vor gestattet, das Umgehen eines Kopierschutzes aber ist verboten. Darf man trotzdem Kopien für den Privatbedarf anfertigen?

Tobias Strömer: Das ist schwer zu sagen, weil der Gesetzgeber die "Drecksarbeit" den Gerichten überlassen hat. Wann ein Kopierschutz im Sinne des Gesetzes überhaupt "umgangen" wird, müssen sie entscheiden. Fest steht: Kopien von Raubkopien sind und waren immer schon verboten. Genau wie "Sicherungskopien", die gar nicht zum privaten Gebrauch, sondern für Freunde angefertigt wurden.

wdr.de: Welche Strafen drohen, wenn man gegen das geltende Recht verstoßen sollte, also trotzdem kopiert und dabei erwischt wird?

Tobias Strömer: Die Höchststrafe für Raubkopierer beträgt drei Jahre Gefängnis. In der Praxis werden Privatkopierer aber praktisch nie verfolgt. Falls doch, bleibt es in der Regel bei einer Geldstrafe. Das Knacken eines Kopierschutzes zur Herstellung einer Privatkopie ist zwar verboten, aber nicht strafbar. In einem solchen Fall drohen allenfalls zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.

wdr.de: Das heißt, der Betroffene muss die Kosten für Anwälte und Gericht tragen. Aber wie können oder müssen Kopierschutzverfahren aussehen? Gibt es Regeln, wie weit die Industrie gehen darf?

Tobias Strömer: Kopierschutzmechanismen müssen, wenn sie den Schutz des Gesetzes genießen möchten, "wirksam" sein. Daraus schließe ich: sie sollen eine bestimmte Kopiertechnik auch wirklich verhindern. Das gelingt mit gängigen Kopierschutzverfahren aber nur bedingt. Denn sie verletzen gültige Industriestandards wie "Redbook", indem sie gezielt Fehler in Musik-Tracks streuen, um Kopierprogramme auszutricksen. Das Vervielfältigen auf andere Weise, etwa durch das Abgreifen des Audiosignals am Ausgang der Soundkarte, soll und kann damit aber nicht verhindert werden.

wdr.de: Sie erwähnen es: Die Musikindustrie verstößt mitunter gegen den eigenen "Redbook"-Standard, um das Kopieren von Musik zu unterbinden. Das ist nicht unproblematisch, denn der Redbook-Standard legt fest, wie Musik auf CDs gespeichert sein muss. Wer den Standard verletzt, nimmt mitunter Qualitätseinbußen in Kauf. Muss der Kunde eine schlechtere Klangqualität hinnehmen?

Tobias Strömer: Wenn eine CD oder DVD nicht einmal abgespielt werden kann, ist das ein Fehler, der Gewährleistungsansprüche auslöst. Falls der Datenträger nur nicht kopiert werden kann, ist das natürlich kein Fehler. Der Hersteller muss aber nach dem neuen Gesetz auf der Hülle darauf ausdrücklich hinweisen.

wdr.de: Kopiergeschützte CDs und DVDs müssen eindeutig und erkennbar gekennzeichnet werden, vor allem wenn sie online vertrieben werden. Es kommt aber vor, dass kopiergeschützte Musik-CDs sich in einem PC-Laufwerk nicht abspielen lassen, mitunter auch in "normalen" CD-Playern nicht. Muss ich mir das gefallen lassen?

Tobias Strömer: Wenn eine CD in einem handelsüblichen CD-Laufwerk im Auto nicht abgespielt werden kann, ist das ganz klar ein Mangel. Der Kunde kann die CD im Laden zurückgeben und sein Geld zurück verlangen.

Läuft die CD nur in einem Computer-Laufwerk nicht oder nur nicht unter Windows, lässt sich darüber streiten. Es lässt sich aus meiner Sicht aber gut argumentieren, dass jede CD mangelhaft ist, die den Redbook-Standard nicht einhält.

Das Interview führte Jörg Schieb

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