Ob das Essen nicht geschmeckt oder der Handwerker schlecht gearbeitet hat: Immer mehr Menschen bewerten Restaurants, Hotels und andere Dienstleister im Internet. Doch die Meinungsfreiheit im Netz hat Grenzen. Diese zu überschreiten, wird richtig teuer: Bewerter müssen hohe Strafen zahlen, wenn ihre Kritik juristisch anfechtbar ist. Was darf man ruhigen Gewissens schreiben und wo beginnen Äußerungen, die Persönlichkeitsrechte der Bewerteten zu verletzen? Rechtsanwalt Strömer gab Tipps in der »Servicezeit« des WDR am 19. Oktober 2011.
Im Filmbeitrag wird Herr Rechtsanwalt Strömer versehentlich als »Fachanwalt für Internetrecht« vorgestellt. Bitte beachten Sie, dass es einen solchen Fachanwaltstitel gar nicht gibt. Herr Strömer ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
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