01.12.02 ARD: Online-Kauf von Gebrauchtartikeln

2002-12-01 ardWer gebrauchte Waren im Internet kauft, macht manchmal böse Erfahrungen, wenn es um die Haftung für Mängel geht. Aus rechtlicher Sicht zieht aber oft der Verkäufer den Kürzeren, weil er die Haftung nicht ordnungsgemäß ausschließt. Rechtsanwalt Strömer erläuterte am 1. Dezember 2002 im »Ratgeber Recht« der ARD, welche Rechte dem Käufer beim Online-Kauf zustehen.

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