26. Juni 1999, »Raubkopieren von Kinohits«, Aufzeichnung des Piloten zu einem neuen Internetmagazin, Studiogast
Selbsternannte »Hilfssherriffs« machen Jagd auf Kinderpornografie im Internet... und geraten selbst ins Visier der Fahnder. Schon der Besitz verbotener Dateien ist nämlich strafbar. Aber kann es sein, dass sich auch Nutzer strafbar machen, denen ungefragt pornografische Dateien zugesandt werden? Ein Interview mit Rechtsanwalt Strömer in der Sendung Akte 98 bei SAT 1 am 8. Dezember 1998.
Im Internet weiß niemand, dass du ein Hund bist. Das gilt auch für Flirtlines und Chatkanäle. Oft verbergen sich hinter attraktiven Chatpartnerinnen in Wirklichkeit Männer. Nur heiße Luft am heißen Draht? Rechtsanwalt Strömer beantwortete in der Sende »Akte 98/36« bei SAT1 am 1. September 1998 die Frage, wie getäuschte Nutzer wieder an ihr Geld kommen.
Stars und bekannte Unternehmen müssen neuerdings als Lockvögel für Sex-Seiten im Internet herhalten. Die Betreiber der Angebote hoffen offenbar, dass Internetnutzer durch solche Kuckuckseier auf ihre Seiten gelockt werden. Rechtsanwalt Strömer befasste sich in der Sendung »Akte 98/15« bei SAT1 am 7. April 1998 mit der Frage, ob das womöglich strafrechtlich unzulässig ist.