2018-06-01_kur

K&R 2018, 367

Nikola Šarac / Tobias H. Strömer

Streit zwischen der ICANN und der DENIC
Einfache Whois-Abfragen vor dem Aus

Ob Google, Facebook, oder Deutsche Post: Mit dem immer weiter steigenden Wert von (mehr oder weniger) freiwillig herausgegebenen Daten häufen sich Datenschutz-Skandale und das Thema Datenschutz rückt mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Datenschützer aus aller Welt raten zu deutlich mehr Datensparsamkeit und das schlägt sich auch auf gesetzgeberischer Ebene nieder. Davon betroffen sind derzeit auch grundlegende Aspekte der Internet-Nutzung. Aber verbietet die DSGVO tatsächlich öffentliche Whois-Register?

2018 04 15 dermatologe

Der Deutsche Dermatologe 2018, 276

Tobias H. Strömer

Ein Gespenst geht um in Europa
Was die neue Datenschutzgrundverordnung für die Arztpraxis bedeutet

Obwohl die bereits seit vielen Monaten existiert, haben es viele Betroffene noch nicht wahrgenommen: Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) scharf geschaltet. Von diesem Tag an müssen alle Unternehmer und Freiberufler – Ärzte eingeschlossen – die Vorgaben der neuen Verordnung beachten. Damit kommt eine Menge Arbeit auf Arztpraxen zu. Die Aufgabe ist lösbar, wenn man auf Perfektionismus verzichtet.

2018 04 15 gynäkologie

gynäkologie + geburtshilfe 2018 Nr. 2, 50

Tobias H. Strömer

Schlechte Bewertungen im Internet löschen
Rechtliches im Umgang mit Arztbewertungsportalen

Arztbewertungsportale im Internet erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Leider bewerten jedoch meist unzufriedene Patienten und eine vernichtende Kritik wird blickfangmäßig im Internet präsentiert. Wenige Bewertungen können die Leistung eines Aztes in ein völlig falsches Licht rücken. Zu den rechtlichen Hintergründen, mit schlechten Bewertungen umzugehen. 

2012-12-01 dermatologe

Der Deutsche Dermatologe 2018, 202

Tobias H. Strömer

Hat der seine Zulassung auf der Rolltreppe gefunden?
Schlechte Internet-Bewertungen und was man dagegen tun kann

Seit Jahren sorgen Bewertungsportale für Ärger bei Ärzten. Generell im Internet nicht bewertet werden zu wollen, läuft dem Recht auf Meinungsfreiheit entgegen. Daran ändert auch ein aktuelles Urteil zugunsten einer Hautärztin nichts. Trotzdem gibt es inwischen Möglichkeiten, unliebsame Bewertungen unter bestimmten Umständen löschen zu lassen..

2014-04-15 dermatologe

Der Deutsche Dermatologe 2014, 250

Tobias H. Strömer

Goderma.com  - Eine Mogelpackung?

In Ärztekreisen macht ein neues Angebot von sich reden. Patienten können scheinbar Ferndiagnosen für Hautprobleme erstellen lassen. Aus berufspolitischer Sicht ist kaum nachzuvollziehen, warum die von Goderma angebotenen Leistungen im Kreuzfeuer der Kritik stehen. Tatsächlich bietet der Dienstleister nämlich weder Behandlungs- noch Beratungsleistungen an.

2013-08-01 dermatologe

Der Deutsche Dermatologe 2013, 508

Tobias H. Strömer

Finger weg von diesem Arzt

Ärgerlich, aber häufig zulässig: negative Bewertungen im Internet. Ärzte finden sich immer häufiger in Bewertungsportalen des Internets wieder. Sich gegen negative Bewertungen zu wehren, ist schwierig.

 

 

2013-01-01 kur

K&R 2013, 49

Tobias H. Strömer

gewinn.de II: Providerwechsel nur mit autorisiertem Auftrag

Anmerkung zu BGH, Urt. v. 25.10.12, VII ZR 146/11 - gewinn.de II. Der Bundesgerichtshof hatte Gelegenheit, sich grundsätzlich zur vertraglichen Konstellation bei der Registrierung, Kündigung und Übertragung von Internetdomains zu äußern. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein Providerwechsel und/oder eine Kündigung der Domain ohne ausdrückliche Zustimmung des Domaininhabers unwirksam ist. 

2012-12-01 dermatologe

Der Deutsche Dermatologe 2012, 822

Tobias H. Strömer, René Irmscher

Der Zahnarzt darf ab sofort selbst kraftvoll zubeißen
Weißkittelwerbung ist nach dem neuen Heilmittelwerbegesetz zulässig

Werbemaßnahmen für Arzneimittel und Medizinprodukte waren lange Zeit nur in sehr beschränktem Ausmaß zulässig, so dass viele Ärzte wegen der unübersichtlichen Rechtslage häufig von Werbeaktivitäten vollständig Abstand nahmen. Die neuesten Änderungen des Arznei- und Heilmittelrechts sorgen jetzt im Zuge einer europaweiten Harmonisierung der Rechtslage für eine deutliche Lockerung der bundesdeutschen Bestimmungen.

2012-05-07_bb

BB 2012, 1185 

Tobias H. Strömer

BGH: Muster der Widerrufsbelehrung muss vollständig übernommen werden
Besprechung zu BGH, Urt. v. 01.03.12, III ZR 83/11

Die gesetzliche Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher gesetzeskonform über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird eine Musterbelehrung des Gesetzgebers übernommen, muss der verwendete Text dem Muster vollständig entsprechen. Bereits kleine Änderungen lassen die Privilegierung des Musters entfallen.

2011-11-01_dermatologe

Der Deutsche Dermatologe 2011, 664

Tobias H. Strömer

Darf ein Hautarzt Freunde haben?
Juristische Stolperfallen bei Facebook

»Ärzte bei Facebook« assoziierte der eine oder andere bislang ausschließlich mit der als selbstverständlich empfundenen Präsenz einer deutschen Punkband im größten sozialen Netzwerk. Aber die Zeiten haben sich geändert. Soziale Netzwerke haben sich inzwischen wegen ihrer großen Akzeptanz in allen Kreisen der Bevölkerung zu einem beliebten Marketinginstrument auch für leibhaftige Ärzte entwickelt. Was vor einigen Monaten noch als Spielerei abgetan wurde, ist heute ein ernst zu nehmendes Instrument zur Patientenbindung.

2011-09-05_betriebsberater

BB 2011, 2195

Tobias H. Strömer

AG Essen: Leistungseinschränkungen auf externen Websites unwirksam
Besprechung zu AG Essen, Urt. v. 15.07.11, 29 C 502/10

Ist eine Software ausnahmsweise nur zeitlich begrenzt upgradefähig, muss der Verkäufer auf diesen Umstand bereits in der Produktbeschreibung hinweisen. Ein Link auf eine externe Internetseite, die hierzu Angaben enthält, reicht nicht aus.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de