Die Zeiten, in denen sich allein der Computer Chaos Club in Hamburg mit Computerviren befaßte, sind angesichts des Umfangs der bislang festgestellten Infektionen endgültig vorbei. Das Gesetz erlaubt es dem Geschädigten in vielen Fällen, Ersatz seines gesamten Schadens zu fordern. Hierzu gehören neben den Kosten einer Rekonstruktion des Datenbestandes auch die Aufwendungen für die Schadensermittlung, der durch die Infizierung bedingte Verdienstausfall und schließlich die Gerichts- und Anwaltskosten. Auf dem 1. Computer-Viren Symposium NRW am 11. April 1991 in Neuss berichtete Rechtsanwalt Strömer vom Umgang der Gerichte mit Computerviren.