KG Berlin, Beschl. v. 08.07.08, 5 W 34/08 - Abmahnmissbrauch im Onlinebereich

Ein Missbrauchs im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG setzt nicht voraus, dass die Rechtsverfolgung ohne jedwede wettbewerbsrechtlichen Interessen betrieben wird. Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen. Indiz für eine Missbräuchlichkeit ist eine unverhältnismäßig umfangreiche Abmahntätigkeit in einem Branchenbereich, in dem der Abmahner selbst nur marginal tätig ist oder wenn ein Rechtsanwalt den Auftraggeber ganz oder teilweise vom Kostenrisiko freistellt.

Instanzen: LG Berlin, Beschl. v. 12.12.07, 97 O 247/07; KG Berlin, Beschl. v. 08.07.08, 5 W 34/08

Fundstelle: MMR 2008, 742

OLG Stuttgart, Urt. v. 30.06.08, 4 U 25/08 - Gegendarstellung

eigenesache Nimmt der Verfügungskläger den Verfügungsantrag zurück, hat er auch die durch die Hinterlegung einer Schutzschrift ausgelösten Kosten zu erstatten.

Instanzen: LG Hechingen, Urt. v. 07.01.08, 2 O 309/07; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.06.08, 4 U 25/08.

Streitwert: 10.000 €                 

OLG Hamburg, Urt. v. 25.06.08, 5 U 13/07 - »Keine Grundgebühr«

Eine Werbung für Mobilfunktarife mit den Aussagen »Keine Grundgebühr« und »Kostenlos Mobilnummer mitnehmen« ist irreführend sein, wenn bei Unterschreiten eines Mindestumsatzes anfällt eine »Administrationsgebühr« und zudem Portierungsgebühren, die der alte Mobilfunkprovider des Kunden erhebt, nicht erstattet werden.

Instanzen: LG Hamburg, Urt. v. 19.12.06, 312 O 823/06; OLG Hamburg, Urt. v. 25.06.08, 5 U 13/07

Fundstelle: MMR 2008, 743

LG Köln, Urt. v. 19.06.08, 31 O 90/08 – Gegenanzeigen

eigenesache Die Veröffentlichung von wettbewerbswidrigen Werbeanzeigen verpflichtet nicht dazu, irgendwelche Anzeigen des Geschädigten zu finanzieren. Erforderlich ist eine Interessenabwägung auch unter zeitlichen Aspekten. Werbung ist vergänglich; nach mehr als sechs Monaten ist eine Fortwirkung der schädigenden Anzeige nicht mehr feststellbar. Bei durchschnittlich schwierigen marken- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist eine »gedeckelte Mittelgebühr« in Höhe einer 1,3-Geschäftsgebühr angemessen.

Streitwert: 6.402,80 €

OLG Hamm, Urt. v. 19.06.08, 4 U 63/08 - anwaltskanzlei-dortmund.de

Wer in einer Internet-Domain einen Gattungsbegriff mit einem Ortsnamen verknüpft, berühmt sich damit noch nicht einer Spitzenstellung, die eine wettbewerbswidrige Irreführung des Verkehrs begründen kann.

OLG Hamburg, Urt. v. 05.06.08, 3 U 248/07 – Initiativunterwerfung

eigenesache  Für eine vorprozessuale Bestellung zu Verfahrensbevollmächtigten gemäß § 172 Abs. 1 ZPO reicht es nicht aus, dass der Vertreter in einer Vorkorrespondenz für die Partei aufgetreten ist. Die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr kann in der Regel nicht durch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ausgeräumt werden, wenn gar nicht diese, sondern ein Mitbewerber die Erklärung angefordert hat.

Instanzen: LG Hamburg v. 17.08.07, 327 O 561/07; OLG Hamburg, Urt. v. 05.06.08, 3 U 248/07

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