Filesharing: 90 Mio EUR Forderungen aus Abmahnungen werden versteigert

abmahnungDie Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versteigert offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Mio EUR.

 

 

 

 

Die Kanzlei Urmann + Collegen, die in den vergangen Jahren eine Vielzahl von Filesharing-Abmahnungen für diverse Rechteinhaber ausgesprochen hat, versteigert derzeit offene Forderungen ihrer Mandanten in einer Höhe von 90 Mio EUR, berichtet heise online.

Die Forderungen resultieren demnach aus etwa 70.000 Abmahnungen aus den zurückliegenden Jahren. Konkret geht es um Abmahnungen, deren Empfänger zuletzt mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.286,80 € konfrontiert wurden.

Interessant ist das einerseits, weil es eine solche Vorgehensweise bisher nicht gegeben hat und andererseits weil nach wie vor die Rechtmäßigkeit vieler Forderungen aus Abmahnungen berechtigt in Zweifel gezogen werden kann.

Noch nicht endgültig ist etwa die Frage geklärt, ob Abmahnkosten in bestimmten Fällen nicht doch auf 100,00 € zu begrenzen sind. Weiter völlig offen ist auch, in welcher Höhe Schadensersatzansprüche bestehen - sofern diese überhaupt dem Grundsatz nach existieren. Relevant ist das für Anschlussinhaber, die in Anspruch genommen werden ohne selbst Tauschbörsen genutzt zu haben.

Auch dieser Schritt ändert freilich nichts daran, dass die Forderungen in vielen Fällen deutlich überhöht oder gar ungerechtfertigt sind. Zu beachten ist auch, dass Forderungen darunter sein können, die mit Ablauf dieses Jahres unter Umständen verjähren oder bereits verjährt sind.
Allein an der angegebenen Gesamthöhe der Forderungen einer einzelnen Kanzlei zeigt sicht, welche riesige Umsätze im Bereich der Abmahnung generiert werden sollen.

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