Datenschutzrecht

markenrecht_stroemerMit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) hat das Datenschutzrecht in Deutschland enorm an Fahrt genommen. Unternehmen sind mehr denn je verpflichtet, die Vorgaben der Verordung zu beachten und umfangreiche Regelwerke zu schaffen, die Aukunft über die Art und Weise geben, wie Daten verarbeitet werden.

Außerdem müssen Anfragen von Betroffenen sachgerecht beantwortet werden und es müssen nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden. Wer das nicht oder nicht rechtzeitig tut, riskiert empfindliche Bußgelder und setzt sich Schadensersatzansprüchen Betroffener aus.

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