Die Entscheidung ist zwar ein paar Jahre alt, zeigt aber, dass auch Münchener Richter Spaß verstehen. Ein Familienrichter hatte Termin zur mündlichen Verhandlung in einer Unterhaltssache auf den 11.11., 11:11 Uhr bestimmt. Der Klägerin war darauf der Spaß am Verfahren vergangen. Sie legte Dienstaufsichtsbeschwerde ein und beantragte, den Richter als Befangen abzulehnen. Das Oberlandesgericht München wies die Beschwerde zurück. Etwas Humor, zumindest aber Gelassenheit, könne auch von den Streitparteien einer Unterhaltssache erwartet werden.