Herrn Rechtsanwalt Strömer wurde am 21. November 2008 die Befugnis verliehen, mit dem Zertifikat »Qualität durch Fortbildung« der Bundesrechtsanwaltskammer auf sich aufmerksam zu machen. Die Befugnis wird verliehen, wenn der Rechtsanwalt regelmäßige Fortbildung im materiellen Recht, im Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, im Verfahrens- oder Prozessrecht und in Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung nachweist. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Vergabe des Zertifikats finden Sie bei Interesse auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.