Verkaufen Einwohnermeldeämter wirklich in großem Stil Daten an windige Adresshändler? Gesetzlich wären Sie zwar grundsätzlich befugt, Namen und Adressen gegen Gebühr weiterzugeben. Da Adresshändler solche - und weitaus sensiblere - Daten aber völlig legal und deutlich günstiger auch von anderen Unternehmen beziehen können, bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung. Und allzu gefährlich wäre eine solche Datenweitergabe wohl auch kaum. Herr Rechtsanwalt Strömer gab dazu am 4. September 2008 ein Interview beim Radiosender 1LIVE.
© 2008 1LIVE / WDR / Tom Westerholt