16.11.08 zoomer.de | Kein Vermummungsverbot im Internet

2008-11-16 zoomerWelche IP-Adresse ein Internetnuzer bei Aufbau einer Internetverbindung nutzt, bleibt ihm überlassen. Darum ist es ohne Weiteres zu zulässig, einen Anonymsierungsdienst zu nutzen, der die Adresse, die der eigene Provider zugewiesen hat, verschleiert. Auch, wenn auf diese Weise später nicht nachzuweisen ist, wer ein Angebot aufgerufen oder eine Datei heruntergeladen hat. Rechtsanwalt Strömer gab der Redaktion des Magazins zoomer am 16. November 2008 das Interview »Anonym surfen: Es gibt kein Vermummungsverbot im Netz«.

27.10.08 ComputerClub2: Nationalbibliothek archiviert Websites

2008-10-24 computerclubWolfang Back und Wolfgang Rudolph, die Urgesteine der deutschen Computer-Berichterstattung, unterhielten sich in einem Audiocast-Interview für den ComputerClub2 am 24. Oktober 2008 mit Herrn Rechtsanwalt Strömer über das Inkrafttreten der »Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (PflAV)« am 23. Oktober 2008. Große Chancen räumen wir dem Mammut-Vorhaben, das deutsche Internet-Kulturgut zu archivieren, nicht ein. Kreißte der Berg und gebar tot?

21.10.08 ZEIT ONLINE: Internet-Mobbing

2008-10-21 zeitonlineMit wachsenden Bandbreiten wird das Internet zunehmend leider auch dazu genutzt, ungeliebte Zeitgenossen in einem schlechten Bild erscheinen zu lassen. Besonders beliebt ist es derzeit, Fotos und Filme auf Portalen anonym zu veröffentlichen. Es gibt allerdings Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Neben Unterlassungsansprüchen können häufig auch Ansprüche auf ein »Schmerzensgeld« durchgesetzt werden. Lesen Sie dazu das Interview mit Rechtsanwalt Strömer zum Thema »Mobbing im Internet«, vom 21. Oktober 2008 bei ZEIT ONLINE.

16.10.08 Handelsblatt: Worauf es beim Datenschutz ankommt

2008-10-16 handelsblattDie jüngsten Datenschutzskandale bei großen Unternehmen haben das Augenmerk der Öffentlichkeit  auf das Datenschutzrecht gelenkt. Rechtsanwalt Franz erläuterte am 16. Oktober 2008 im Gespräch mit  dem Handelsblatt die Relevanz des Themas insbesondere für Unternehmer, Schwachstellen der gegenwärtigen Rechtslage und der insoweit geplanten Änderungen.

06.06.08 WZ: Zuschauen verboten!

2008-06-06 wzIm Internet werden zunehmend ganze Kinofilme im  Streaming-Format angeboten. Nutzer können sich die Filme kostenfrei ansehen, auch wenn das den Rechteinhabern ganz sicher nicht gefällt. Auch die Streaming-Technik stellt allerdings eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar, auch wenn die Inhalte nur ganz flüchtig auf dem PC des Nutzers gespeichert werden und nach dem Ende des Films normalerweise nicht mehr verfügbar sind. Zwar erlaubt § 44a UrhG ein solches Zwischenspeichern grundsätzlich. Das gilt aber nur dann, wenn dabei eine rechtmäßige Nutzung ermöglicht werden soll. Lesen Sie dazu das Interview mit Herrn Rechtsanwalt Strömer zum Thema »Kino im Internet« in der Westdeutschen Zeitung vom 6. Juni 2008.

08.02.05 wiwo.de: Identitätsklau bei eBay

2005-02-08 wiwoBetrüger verwenden bei eBay falsche Identitäten und kaufen auf fremde Rechnung ein. Rechtsanwalt Strömer erklärte am 8. Februar 2005 bei wiwo.de, wie sich Betroffene dagegen wehren können.

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