LG Düsseldorf, Beschl. v. 17.01.19, 23 O 335/18 - Verwirkung

olg duesseldorfDie Verwirkung eines titulierten Anspruchs ist im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage zu berücksichtigen. Ein titulierter Anspruch ist verwirkt, wenn der Gläubiger sich so lange nicht mehr an den Schuldner wendet (hier: fast 30 Jahre), dass dieser darauf vertrauen darf, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden und deshalb sämtliche Unterlagen zu dem Verfahren lange vernichtet hat.

Streitwert: 7.995,00 €

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