LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 25.11.16, 4 HK O 6816/16 - Gebrauchte Bücher

lg nuernbergWird ein Kaufvertrag über ein Buch gegenüber einem gewerblichen Händler widerrufen und das verkaufte Buch anschließend noch eingeschweißt wieder an ihn zurückgesandt, darf es nur zum gebundenen Ladenpreis wiederverkauft werden, weil es sich nicht um ein »gebrauchtes« Buch im Sinne des § 3 S. 2 BuchPrG handelt.

eigenesacheStreitwert: 25.000,00 €

 Gegen die Entscheidung haben wir für die Beklagte am 21. Dezember 2016 beim OLG Nürnberg Berufung eingelegt.

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