OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.17, I-20 U 79/17 - Abmahnunghinweis

olg duesseldorfWeist der Betreiber einer Website mögliche Abmahner dort darauf hin, dass aus seiner Sicht die Einschaltung eines Rechtsanwalts überflüssig ist und die hierdurch anfallenden Kosten deshalb nicht erstattet werden sollen, verhält er sich rechtsmissbräuchlich, wenn er umgekehrt bei einer eigenen Abmahnung Kostenerstattung verlangt.

eigenesacheStreitwert: 1.539,50 €

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