Bach Flower Remedies Ltd. | Bachblüten

abmahnungDie Bach Flower Remedies Ltd. und die Nelsons GmbH mahnen wegen der Verwendung des Begriffs »Bachblüten« ab. Dabei berufen sie sich auf eine Reihe von deutschen und europäischen Marken mit dem Wortbestandteil »Bach«. Vertreten werden die Unternehmen von der Kanzlei Hogan Lovells International LLP in Hamburg.

Bach Flower Remedies Ltd.: Der Hintergrund

Alle Marken, auf die die geltend gemachten Ansprüche gestützt werden, sind für die Bach Flower Remedies Ltd. eingetragen. Die deutschen Wortmarke 1114987 »Bach«, 01041932 »BACH BLÜTEN-ESSENZEN« und 01099376 »Bach-Blüten-Konzentrate« beanspruchen Schutz lediglich für Präparate für die Gesundheitspflege. Gegen die Eintragung der deutschen Wortmarken 302012037147 »BACH« ein Widerspruchsverfahren anhängig (Stand: Oktober 2014), gegen die eingetragene Europäische Marke 011772639 »BACH« ein Löschungsverfahren (Stand: Oktober 2014). Die Anmeldung der Europäischen Wortmarke 011498921 »Bachblüten« wurde zurückgenommen.

Bach Flower Remedies Ltd.: Die Rechtslage

Bei dem Begriff »Bachblüten« handelt es sich um die übliche Bezeichnung von verschiedenen, durch Dr. Edward Bach definierte Pflanzen, die bei der sogenannten Bachblüten-Therapie verwendet werden. Der Verkehr versteht den Begriff daher lediglich als Hinweis auf eine den Waren zu Grunde liegende Rezeptur aus Bachblüten. Einen Hinweis auf eine bestimmte betriebliche Herkunft der Waren kann der Verbraucher der Bezeichnung nicht entnehmen. Mit der Bezeichnung »Bachblüten« wird in verständlicher und sprachüblich gebildeter Weise darauf hingewiesen, dass die so gekennzeichneten Waren Blüten entsprechend des von Dr. Edward Bach entwickelten Konzepts beinhalten und für die gleichnamige Therapie bestimmt sind. Das hat das Bundespatentgericht im Januar 2014 festgestellt und die Anmeldung einer Marke »Bachblüten« zurückgewiesen. Nichts anders gilt nach Ansicht des Europäischen Harmonisierungsamts (HABM)  für den Begriff »Bach Flowers«. Regelmäßig dürfte ein Anbieter den Begriff »Bachblüten« daher nicht - wie es für eine Markenrechstverletzung Voraussetzung wäre - markenmäßig verwenden, sondern lediglich glatt beschreibend.

Bach Flower Remedies Ltd.: Die Taktik

Wir haben unseren Mandanten daher dazu geraten, die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abzugeben. Zudem haben wir umgekehrt beim Landgericht Düsseldorf negative Festellungsklage erhoben mit dem Ziel festzustellen, dass ein Unterlassungsanspruch nicht besteht. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt auf den 14. Januar 2015. 

Bitte beachten Sie grundsätzlich: Es werden selten so viele Fehler gemacht wie bei der voreiligen Reaktion auf eine Abmahnung ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe. Rechtsanwälte, die sich mit der Abwehr von Abmahnungen auskennen, sind ihr Honorar wert. Wir weisen darauf nicht nur im eigenen Gebühreninteresse hin, sondern auch, weil wir und Kollegen immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, in denen mit Vorschlägen aus dem Freundeskreis oder Vorgaben aus Internetforen auf Abmahnungen reagiert wurde und Mandanten sich dann an uns wenden, weil sie die häufig enormen wirtschaftlichen Folgen der Abgabe einer falschen Unterlassungserklärung selbst nicht überschaut haben.

Wir stehen vielen Fällen in engem Kontakt mit Kollegen, die andere Unternehmen vertreten, die ebenfalls abgemahnt wurden. Deshalb werden wir wechselseitig und regelmäßig auch über Entwicklungen in anderen anhängigen Verfahren informiert, um reagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.



 

 



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