DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG | E-Mail-Werbung

abmahnungDie DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG, München, lässt durch die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft abmahnen. Betroffen sind Unternehmer, die angeblich E-Mail-Werbung verschicken, ohne zuvor das Einverständnis des Empfängers eingeholt zu haben. Ob die Abmahnung berechtigt ist, lässst sich natürlich nur im Rahmen der Analyse des betroffenen Einzelfalls beurteilen. Grundsätzlich verstößt der Versand unerwünschter Werbe-E-Mails allerdings tatsächlich gegen §§ 823 Abs. 1 BGB, 7 UWG. 

DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG: Der Hintergrund

Von Abmahnungen der Gesellschaft wegen E-Mail-Werbung berichtet auch Herr Kollege Feil. Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung haben wir vor dem Amtsgericht Bergisch-Gladbach für einen Mandanten um die Frage gestritten, ob und in welcher Höhe der DGVO ein Anspruch auf Ersatz angeblich verauslagter Anwaltshonorare zusteht. Immerhin konnten wir erreichen, dass der von der Abmahnerin angesetzte Streitwert von 6.000 € auf 500 € herabgesetzt wurde. Der Mandant hatte danach statt 459,40 € nur 83,54 € zu erstatten.

DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG: Die Taktik

Derzeit sind wir in einer neuen Sache mit einer Abmahnung der DGVO Deutsche Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG wegen unerwünschter E-Mail befasst. Der Rechtsstreit wird vor dem Landgericht München I geführt. Erneut wird der Gegenstandswert mit 6.000 € vorgegeben. Es bleibt abzuwarten, ob auch die Richter an der Isar ein Einsehen haben.

Bitte beachten Sie grundsätzlich: Es werden selten so viele Fehler gemacht wie bei der voreiligen Reaktion auf eine Abmahnung ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe. Rechtsanwälte, die sich mit der Abwehr von Abmahnungen auskennen, sind ihr Honorar wert. Wir weisen darauf nicht nur im eigenen Gebühreninteresse hin, sondern auch, weil wir und Kollegen immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, in denen mit Vorschlägen aus dem Freundeskreis oder Vorgaben aus Internetforen auf Abmahnungen reagiert wurde und Mandanten sich dann an uns wenden, weil sie die häufig enormen wirtschaftlichen Folgen der Abgabe einer falschen Unterlassungserklärung selbst nicht überschaut haben.

Wir stehen vielen Fällen in engem Kontakt mit Kollegen, die andere Unternehmen vertreten, die ebenfalls abgemahnt wurden. Deshalb werden wir wechselseitig und regelmäßig auch über Entwicklungen in anderen anhängigen Verfahren informiert, um reagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.

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