Firmenauskunft P.U.R GmbH | Branchenverzeichnis

abmahnung

Update 11.04.24

Das Amtsgericht Dillingen macht in einem Hinweisbeschluss vom 11. April 2024 deutlich, dass es einen wirksamen Vertragsschluss jedenfalls für fraglich hält. Ein etwa doch geschlossener Vertrag sei als Werkvertrag jederzeit kündbar, sodass allenfalls ein anteiliger Vergütungsanspruch bestehe. Nach »vorläufiger, nicht abschließender Wertung« sei das Missverhältnis zwischen dem verlangten Preis und der versprochenen Leistung zudem als Wucher oder wucherähnliches Geschäft nach § 138 BGB zu betrachten.

Update 10.04.24

Das Amtsgericht Borna hat die Klage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH im Termin vom 10. April 2024 kostenpflichtig durch Versäumnisurteil abgewiesen. Herr Kollege Hebinger war zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen, nachdem das Gericht eine Videoverhandlung nicht zugelassen hatte.   

Update 02.04.24

Das Amtsgericht Fürth hat nach dem Eingang unserer Klageerwiderung vorgeschlagen, dass auf die geltend gemachte Forderung von 1.904,00 € nur 634,66 € gezahlt werden. Das entspräche einem Drittel der Klageforderung. Nach vorläufiger Einschätzung habe die Firmenauskunft P.U.R. GmbH den Abschluss eines Vertrags zu belegen und zu beweisen. 

Update 15.03.24 

Herr Kollege Hebinger hat den vom Amtsgericht Korbach unterbreiteten Vergleichsvorschlag »allein aus wirtschaftlichen Gründen und ohne jegliche Präjudiz« ebenfalls angenommen. Statt 1.782,52 € zahlt der Mandant nur 500,00 €.

Update 06.03.24

Eingeklagt wird neuerdings neben der angeblich geschuldeten Zahlung für den Eintrag im Branchenbuch auch eine Gebühr für einen »rotierenen Startseiteneintrag«. Im aufgezeichneten Teil des Telefongesprächs heißt es dazu: »Und außerdem erhalten Sie, wie soeben besprochen, als zusätzliche Online-Option Ihren Eintrag als rotierenden Startseiteneintrag im ersten Monat gratis, welcher danach für die aktuelle Laufzeit monatlich 99,00 € netto kostet.« Bei einer dreijährigen Laufzeit sind das dann satte (35 x 99,00 € =) 3.465,00 € zusätzlich! 

Update 01.03.24

Das Amtsgericht Korbach hat nach dem Eingang unserer Klageerwiderung vorgeschlagen, dass auf die geltend gemachte Forderung von 1.782,62 € gerade einmal 500,00 € gezahlt werden.Das Risiko, den Prozess zu verlieren, liege überwiegend bei der Firmenauskunft P.U.R. GmbH. Wenn die Parteien sich nicht vergleichen, wird voraussichtlich ein Sachverständiger dazu gehört werden müssen, ob die von der Firmanauskunft P.U.R. GmbH erbrachen Leistungen ihr Geld wert sind. 

Update 17.01.24

Inzwischen sind hier die ersten Klagen eingegangen, mit denen offenbar verhindert werden soll, dass Ansprüche, die aus im Jahr 2020 geführten Gesprächen herrühren sollen, verjähren. Zur Unterbrechung der Verjährung reicht es grundsätzlich aus, dass die Klage vor dem Ende des Jahre 2023 eingereicht wurde, auch wenn sie dann erst im neiune Jahr zugestellt wird. Es ist daher durchaus möglich, dass viele Klagen rechtzeitig auf den Weg gebracht wurden, auch wenn die Betroffenen erst in den nächsten Tagen und Wochen davon erfahren. Mit dem Eingang der Klage muss dann natürlich unbedingt auf die vom Gericht gesetzten Frsiten geachtet werden.

Update 22.09.23

Das Amtsgericht Saarbrücken hat in der mündlichen Verhandlung heute angekündigt, die Zahlungsklage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH abweisen zu wollen. Der Mandantin stehe wegen des unerwünschten Werbeanrufs ein Gegenanspruch in Höhe der mit der Klage verlangten Zahlung zu, mit dem sie erfolgreich die Aufrechnung erklären konnte. Dadurch sei der Zahlungsanspruch erloschen. 

Update 31.08.23

Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg hat Herr Kollege Boelke heute für die Firmenauskunft P.U.R. GmbH per Video wahrgenommen. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts, das die Firmenauskunft P.U.R. bislang nicht kannte, sei ein Vertrag wegen des Wortlauts des aufgezeichneten Gesprächs zustandegekommen. Ob der Vertrag wegen Wuchers nichtig ist und ob eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, ließ die Richterin offen. Die Parteien einigten sich darauf, dass statt der mit der Klage verlangten 3.750,00 € nur 1.500,00 € in Raten gezahlt werden. 

Update 14.08.23:

In den meisten Fällen war es bisher so, dass die Firmenauskunft P.U.R. GmbH es nach wiederholten Mahnungen aufgegeben hat, die angebliche bestehende Zahlungsforderung weiterzuverfolgen, nachdem Ansprüche von hier aus zurückgewiesen wurden. Nunmehr hat sie aber zweieinhalb Jahre nach dem Telefongespräch mit dem Mandanten Herrn Kollegen Hebinger gebeten, noch einmal nachzufragen, ob immer noch keine Zahlungsbereitschaft besteht. Die besteht natürlich nicht. Wir vermuten, die Androhung der Klage beruht darauf, dass die Forderung Ende des Jahres zu verjähren droht. 

Update 03.07.23:

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat erneut einen gegen ein Versäumnisurteils des Amtsgerichts Düsseldorf eingelegten Einspruch zurückgenommen. Das Verfahren ist damit beendet, die Kosten trägt die Firmenauskunft P.U.R. GmbH.

Update 19.06.23:

Die Staatsanwaltschaft Kleve führt ein Sammelverfahren zur Bearbeitung zahlreicher Strafverfahren wegen gewerblichen Betrugs gegen die Firmenauskunft P.U.R. Gmbh und/oder einen der Geschäftsführer. Betroffene werden gebeten, Angaben zu dem mit ihnen geführten Telefongespräch zu machen. Dabei wird unter anderen erfragt, ob darüber gesprochen wurde, dass es sich um den Abschluss eines neuen Vertrags handelt, für wen sich der Anrufer gemeldet hat und welcher Schaden entstanden ist. 

Update 22.05.23:

Am 22. Mai 2023 hätte vor dem Amtsgericht Wipperfürth mündlich verhandelt werden sollen. Daraus wird aber nichts, weil die  Firmenauskunft P.U.R GmbH auf unsere Klageerwiderung hin die Klage kostenpflichtig zurückgenommen hat.

Update 14.04.23:

Auch im Verhandlungstermin vom 14. April 2023 vor dem Amtsgericht Düsseldorf erschienen weder die Firmenauskunft P.U.R GmbH noch ihr Anwalt. Es erging erneut ein Versäumnisurteil gegen die Gesellschaft, mit dem ihr die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden. Bislang hat sie die ihr auferlegten Kosten auch immer gezahlt.  

Update 29.03.23

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat erneut eine Zahlungsklage zurückgenommen, nachdem wir uns bestellt hatten. Betroffen war diesmal ein Verfahren vor dem Amtsgericht Andernach. Der Mandant muss nicht zahlen und hat Anspruch auf Erstattung der von ihm verauslagten Anwaltshonorare.

Update 15.03.23:

Auch im Verhandlungstermin vom 15. März 2023 vor dem Amtsgericht Charlottenburg erschienen weder die Firmenauskunft P.U.R GmbH noch ihr Anwalt. Es erging erneut ein Versäumnisurteil gegen die Gesellschaft, mit dem ihr die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden.  

Update 14.03.23

Das Amtsgericht Dillingen an der Donau hat am 14. März 2023 eine Zahlungsklage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH abgewiesen. Die Begründung der Entscheidung ist allerdings schwach.

Update 26.01.23

Herr Kollege Hebinger hat für die Firmenauskunft P.U.R. GmbH die beim Amtsgericht Solingen erhobene Klage kommentarlos zurückgnommen, nachdem wir uns bestellt hatten.

Update 25.01.23

Auch einem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach am 25. Januar 2023 blieben die Firmenauskunft P.U.R. GmbH und ihr Rechtsanwalt Hebinger wieder fern. Auf unseren Antrag hin erließ das Gericht Versäumnisurteil und wies die Klage kostenpflichtig ab.

Update 16.01.23

Den gegen das Versäumnisurteil des Amtsgericht Strausberg eingelegten Einspruch hat die Firmenauskunft P.U.R. GmbH zurückgenommen. Das gegen die Gesellschaft ergangene Urteil ist deshalb rechtskräftig. Der Mandant muss endgültig keine Zahlungen leisten und kann die von ihm aufgewendeten Anwaltshonorare erstattet verlangen. 

Update 02.01.23

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH klagt beim Amtsgericht Solingen jetzt auch angeblich geschuldete Entgelte für eine Verlängerung von Abo-Verträgen ein. Weil der Kunde nicht rechtzeitig gekündigt hat, habe sich der Vertrag um ein Jahr verlängert.

Update 06.12.22

Zu einem auf den 6. Dezember 2022 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Strausberg erschienen weder der anwaltliche Vertreter der Firmenauskunft P.U.R. GmbH noch der als Zeuge geladene Mitarbeiter der Gesellschaft, der seinerzeit angerufen hatte. Auf unseren Antrag hin hat das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen.

Update 30. August 2022

Mumaßlich als Reaktion auf das Urteil des Amtsgericht Köln vom 30. März 2022 hat die Firmenauskunft P.U.R. GmbH mit Schriftsatz vom 25. August 2022 eine dort anhängige Klage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Sie muss deshalb die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Update 27. Juni 2022

Das Amtsgericht Kön hat in einer Entscheidung vom 30. März 2022 den mit der Firmenauskunft P.U.R. GmbH geschlossenen Vertrags wegen Wuchers nach § 138 Abs. 1 BGB für null und nichtig erklärt.

Update 17. Dezember 2021

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat beim Amtsgericht Greifswald am 15. Dezember 2021 »aus prozessökonomischen Gründen« erneut eine Klage zurückgenommen. Wer die Klage zurücknimmt, muss dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits erstatten.

Update 25. Oktober 2021

Das Amtsgericht Greisfwald hat beschlossen, dass Beweis darüber erhoben werden soll, ob die Mitarbeiterin der Firmenauskunft P.U.R. Gmbh, die seinerzeit das Telefongespräch geführt hat, tatsächlich auch eine Suchmaschinenoptimierung angeboten hat. Ein Vertrag ohne Verpflichtung zumindest auch zur Suchmaschinenoptimierung soll wegen Wuchers unwirksam sein. Im aufgezeichneten Teil des Gesprächs ist von einer solchen Suchmaschinenoptimierung, die allein den hohen Preis rechtfertigen könnte, nie die Rede.

Update 9. September 2021

Mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Greifswald. Das Gericht hat zu erkennen gegeben, dass es die Klage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH voraussichtlich abweisen wird. Die Mandantin ist der Ansicht, dass der Telefonmitschnitt manipuliert wurde. Vertragsinhalt ist aus der Sicht des Gerichts allenfalls die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Firmeneintrags für drei Jahre. Der dafür verlangte Preis sei viel zu hoch, sodass möglicherweise Wucher im Raum stehe. Zudem stehen der Mandantin wohl auch ein Schadensersatzanspruch in Höhe der verlangten Zahlung von 2.198,00 € netto zu, weil die Firmenauskunft P.U.R. GmbH einen unerwünschten Werbeanruf getätigt hat. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 20. Oktober 2021 anberaumt.

Update 27. August 2021

Vor dem Amtsgericht Düsseldorf hat der Mandant sich mit der Firmenauskunft P.U.R GmbH darauf geeinigt, dass er statt der ursprünglich verlangten 2.417,36 € lediglich 650,00 € zahlt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Firmenauskunft P.U.R. zu zwei Dritteln. Zudem hat sich die Firmenauskunft P.U.R. GmbH verpflichtet, den Mandanten bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 € nicht mehr werbend anzurufen. Der Mandant war sich zwar ziemlich sicher, dass er einer Aufzeichnung des letzten Teils seines Telefongesprächs überhaupt nicht zugestimmt hat, vermochte sich aber nach einem Jahr nicht mehr genau zu erinnern. Wir verstehen die Entscheidung des Mandanten natürlich gut. Auch wenn wir persönlich eigentlich gerne weitergekämpft hätten.

Update 16. August 2021

Das Amtsgericht Neuss wertet die Anrufe der Firmenauskunft P.U.R GmbH in seiner Entscheidung vom 16. August 2021 als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb. Wehrt sich ein Betroffener mit anwaltlicher Hilfe gegen solche Anrufe, hat er deshalb Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Anwaltshonorare. Die auf Zahlung gerichtete Klage hat die Firmenauskunft P.U.R. GmbH kostenpflichtig zurückgenommen, nachdem das Gercht sie darauf hingewiesen hatte, dass es den Vertrag als Werkvertrag einstuft. Die frühzeitige Kündigung führe dazu, dass der Kunde nur einen geringen Bruchteil der Vergütung schuldet.

Update 13. Juli 2021

Das Amtsgericht Neuss hat in der mündlichen Verhandlung vom 13. Juli 2021 nach einem Richterwechsel deutlich gemacht, dass es der Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 17.05.18, VII ZR 70/17) zu folgen gedenkt. Der mit der Firmenauskunft P.U.R. geschlossene Vertrag sei danach ein Werkvertrag, kein Dienstvertrag. Der wesentliche Unterschied: Der Werkvertrag kann vom Besteller jederzeit gekündigt werden, dem Unternehmer bleibt zwar grundsätzlich der Werklohnanspruch, er muss sich aber anrechnen lassen, was er erspart hat. Nach Ansicht des Amtsgerichts Neuss sei dabei zu berücksichtigen, dass letztlich nur die Veröffentlichung und Aufrechterhaltung eines Brancheneintrags für 36 Monate geschuldet ist. Zu zahlen seien damit (wohl) nur 20 % des vereinbarten Werklohns. Die Firmenauskunft P.U.R. nahm darauf hin die Klage zurück. Vermutlich deshalb, weil sie eine Präzedenz-Entscheidung vermeiden möchte.

Vor der Rücknahme der Klage haben wir umgekehrt widerklagend für den Mandanten einen Anspruch auf Erstattung von Anwaltshonoraren wegen der von uns ausgesprochenen Abmahnung wegen eines unerwünschten Telefonanrufs erhoben.

Update 29. Mai 2020

Das Amtsgericht Neuss hat sich in einem Hinweis vom 29. Mai 2020 leider auf den Standpunkt gestellt, ein Unternehmer müsse wissen, was er am Telefon tut. Ein Vertrag sei daher zustandegekommen. Auf unsere Anregung hin soll im Juli 2021 die Mitarbeiterin der Firmenauskunft P.U.R. GmbH, die das Telefongespräch seinerzeit geführt hat, als Zeugin gehört werden. Sollte die Zeugin bestätigen, dass sie irrtümlich von einem bereits bestehenden Vertrag gesprochen hat, dürfte die Anfechtung wegen arglistiger Täusch wohl erfolgreich sein.

Update 30. April 2020

Das Landgericht Ingolstadt  (1 HK O 621/20) hat es der Firmenauskunft24 Anfang April 2020 verboten, Unternehmen, zu denen bislang ein geschäftlicher Kontakt nicht bestand, zu werblichen Zwecken anzurufen. Solten jetzt noch solche Abnrufe erfolgen, droht ein empfliches Ordnungsgeld. Die Verfügung soll allerdings Ende Juni 2020 zumindest teilweise wieder aufgehoben worden sein.

In vielen Fällen werden außergerichtlich geltend gemachte Ansprüche gerichtlich nicht weiterverfolgt, hin und wieder wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. In einem dieser Verfahren wurde der Anspruch im Dezember 2020  beim Amtsgericht Düsseldorf begründet. Für die Firmenauskunft P.U.R. GmbH tritt dabei die Kanzlei BOELKE aus Köln auf. 

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH aus Emmerich verschickt Rechnungen über vierstellige Beträge an Unternehmen, die sich angeblich in einem Telefongespräch bereit erklärt haben, einen Betrag in dieser Höhe für einen Eintrag in dem mit der Domain »fa-24.com« adressierten Firmenverzeichnis »Firmenauskunft24« zu bezahlen.

Firmenauskunft24: Der Hintergrund

Häufig ist es so, dass Unternehmer von der Firmenauskunft P.U.R. GmbH angerufen werden und ihnen dann erzählt wird, sie seien schon seit längerer Zeit Kunde. Es gehe darum, die Zusammenarbeit fortzusetzen. Andere Mandanten berichten davon, die Firmenauskunft P.U.R,. GmbH habe sich am Telefon mit einer anderen Identität vorgestellt, also behauptet, es handle sich um ein ganz anderes Unternehmen. Bislang konnte vor Gericht nicht belegt werden, dass das zutrifft. Die Firmenauskunft P.U.R GmbH bestreitet die Vorwürfe.

Über Kosten wird in dem Gespräch dem Vernehmen nach nicht gesprochen. Immer wird um Zustimmung gebeten, das Gespräch aufzeichnen zu dürfen. Hier und da wird davon berichtet, dass der Mitschnitt des Telefongesprächs später von der Firmenauskunft P.U.R. GmbH angeblich verändert wird, um einen Vertragsschluss belegen zu können.

Nach dem Telefongespräch wird ein Schreiben versandt, in dem der Unternehmer als neuer Kunde begrüßt wird. Beigefügt ist eine Rechnung über den insgesamt angeblich geschuldeten Betrag..

Firmenauskunft24: Der Anspruchsteller

Wer sich einen ersten Überblick über das Geschäftsgebaren der Firmenauskunft P.U.R GmbH verschaffen möchte, wird bei Eingabe der Suchbegriffe »fa-24 Betrug« bei Google schnell fündig. Das Unternehmen ist in den vergangenen Jahren schon unter anderen Namen aufgetreten ist, etwa als Business Service Media GmbH. Geschäftsführer ist derzeit Herr Christian Reining. Häufig wird die Firmeauslunft P.U.R. GmbH von Herrn Rechtsanwalt Schneider oder der Kanzlei Boelke aus Köln vertreten, hin und wieder aber auch von anderen Kollegen, etwa der Kanzlei Hebinger aus Neustadt

Firmenauskunft24: Die Rechtslage

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Unternehmern - anders als Verbrauchern - nicht zu. Unerwünschte Telefonanrufe zu Werbezwecken sind zwar auch bei Unternehmern regelmäßig unzulässig. Das ändert aber nichts daran, dass ein etwa geschlossener Vertrag rechtswirksam ist. Allerdings muss natürlich die Firmenauskunft P.U.R. GmbH im Streitfall beweisen, mit wem sie welchen Vertrag geschlossen hat. Insbesondere muss sie nicht nur darlegen, dass einem kostenpflichtigen Vertrag zugestimmt wurde, sondern auch, welchen Inhalt der Vertrag denn überhaupt haben soll.

Es spricht einiges dafür, dass der Vertrag, der mit der Firmenauskunft P.U.R. (wenn überhaupt) geschlossen wird, ein Werkvertrag ist. Geschuldet wird nach dem aufgezeichneten Teil des Telefongesprächs nämlich lediglich die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Unterehmenseintrags. Solche Verträge können aber jederzeit vorzeitig gekündigt werden. Geschuldet ist dann nur die Vergütung der bislang erbrachten Leistungen. Bei rascher Einschaltung eines Rechtsanwalt sind das dann womöglich nur 100,00 €. Wenn denn ein Vertrag überhaupt geschlossen wird.

Firmenauskunft24: Die Taktik

Es macht Sinn, Gespräche mit Mitarbeitern der Firmenauskunft P.U.R GmbH in Anwesenheit von Zeugen zu führen, damit nötigenfalls belegt werden kann, was Gegenstand des Gespächs war. Wenn Sie aufgefordert wurden, einem Mitschnitt des Telefongesprächs zustimmen, sollten Sie anschließend unbedingt zeitnah prüfen, ob Ihre Telefonanlage oder Ihr Router die Dauer des Gesprächs aufgezeichnet hat. Manipulationen am Mitschnitt des Gesprächs werden dadurch erschwert, weil die Länge des Originalgesprächs ja belegt werden kann.

Wenn tatsächlich ein Gespräch stattgefunden hat, wird die Firmenauskunft P.U.R. GmbH nachzuweisen haben, welcher Vertrag genau eigentlich geschlossen worden sein soll. Falls dabei die Unwahrheit gesagt wird, wird über eine Strafanzeige wegen Betrugs nachzudenken sein. Zahlungen sollten auf keinen Fall geleistet werden.

Ansprüche sollten durch einen Rechtsanwalt umgehend zurückgewiesen werden. Die Erfahrung lehrt, dass die Firmenauskunft P.U.R. GmbH dann eher bereit ist, auf die geltend gemachten Ansprüche zu verzichten. Zudem sollten vorsichtshalber auch eine Anfechtung und eine Kündigung ausgesprochen werden.Die Firmenauskunft P.U.R. Gmbh wird möglicherweise versuchen, auch am eingeschalteten Anwalt vorbei noch wochenlang auf eine Zahlung hinzuwirken, und dabei hinsichtlich der Forderungshöhe Entgegenkommen zeigen. Wem das zu lästig ist, der sollte eine negative Feststellungsklage erheben, um die Dinge rasch klar zu stellen.

Bitte beachten Sie grundsätzlich:

Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Die Angaben beruhen auf unseren Erkenntnissen zurzeit der Redaktion des Beitrags oder eines Updates. Möglicherweise sind einzelne Teile des Beitrags durch neue Entwicklungen überholt. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.

Es werden selten so viele Fehler gemacht wie bei der voreiligen Reaktion auf eine Abmahnung ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe. Rechtsanwälte, die sich mit der Abwehr von Abmahnungen auskennen, sind ihr Honorar wert. Wir weisen darauf nicht nur im eigenen Gebühreninteresse hin, sondern auch, weil wir und Kollegen immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, in denen mit Vorschlägen aus dem Freundeskreis oder Vorgaben aus Internetforen auf Abmahnungen reagiert wurde und Mandanten sich dann an uns wenden, weil sie die häufig enormen wirtschaftlichen Folgen der Abgabe einer falschen Unterlassungserklärung selbst nicht überschaut haben.

Wir stehen in vielen Fällen in engem Kontakt mit Kollegen, die andere Unternehmen vertreten, die ebenfalls abgemahnt wurden. Deshalb werden wir wechselseitig und regelmäßig auch über Entwicklungen in anderen anhängigen Verfahren informiert, um reagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.

 

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