Sebastian Goeckede, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew

Die Herren Sebastian Goeckede, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew mahnen durch die Kanzlei WeSaveYourCoopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen des angeblich urheberrechtswidrigen Downloads von Musikwerken aus dem Internet (sog. FileSharing) ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr und die Erstatttung von Anwaltshonoraren.

Neben dem Täter, also demjenigen, der den Download tatsächlich vorgenommen hat, haftet in solchen Fällen nach der Rechtsprechung unter bestimmten Umständen auch der Inhaber des Internetanschlusses als Störer. Voraussetzung ist, dass zumutbare Schutzvorkehrungen gegen den illegalen Download durch Dritte nicht eingerichtet wurden. Erforderlich ist danach in jedem Fall die Sicherung eines vorhandenen WLAN-Zugangs durch eine geeignete Verschlüsselungstechnik und ein zuverlässiges Passwort. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich Besucher oder Unbekannte von der Straße aus nicht ins lokale Netzwerk einwählen können.

Wurden solche Sicherungsvorkehrungen getroffen, kann der unschuldige Anschlussinhaber sich entlasten, wenn er plausibel darlegen kann, dass außer ihm auch andere Hausbewohner, etwa Ehepartner oder Kinder, den Anschluss genutzt haben und als Täter in Frage kommen. Die Gerichte urteilen unterschiedlich, ob solche Wohnungsgenossen namentlich genannt werden müssen. Minderjährige Kinder müssen außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden sein, dass der Download urheberrechtlich geschützter Musik oder von Filmen verboten ist. Unklar ist, wie genau die Belehrung gestaltet gewesen sein muss.

Nach der jüngeren Rechtsprechung reicht es nicht mehr aus, das bei der Ermittlung der IP-Adresse angewandte Verfahren pauschal in Frage zu stellen. Vielmehr muss dargelegt werden, warum gerade bei der streitgegenständlichen Recherche Zweifel an der Richtigket der Ergebnisse bestehen.

Betroffen ist beispielhaft der Titel »Our Generation« (Rocco & Bass-T). Gefordert wird im Rahmen eines schon in der Abmahnung unterbreiteten Vergleichsangebots die Zahlung eines Pauschalbetrags von 450,00 €. Später wurde das Angebot auf 200,00 € reduziert. Auch die Kollegen von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnen ab, wobei dort nach unseren Beobachtungen allerdings nur die Herren Gruhnwald und Goeckede vertreten werden. Zudem ist Herr Goeckede offenbar bereits im Jahr 2013 verstorben. Schon deshalb sollte im Einzelfall geprüft werden, wem Rechte an den Titeln zustehen.

Wir raten betroffenen Mandanten regelmäßig, eine sorgsam modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um den Streitwert einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung zu senken. Zahlungen leisten unsere Auftraggeber regelmäßig nicht, weil zunächst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abgewartet werden soll. Gerichtlich in Anspruch genommen wurde bislang keiner unserer Mandanten.

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