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Statt, Daniel | Atemschutzmasken

abmahnungHerr Daniel Statt, handelnd unter Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., lässt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen. Für Herrn Statt tritt Herr Rechtsanwalt René Euskirchen aus Bonn auf. Im Fokus der Abmahnungen stehen offenbar typische wettbewerbsrechtliche Themen mit Bezug zum E-Commerce wie beispielsweise fehlende bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Daniel Statt: Der Anspruchsteller

Der Anspruchsteller unterhält unter https://www.statt-shop.de/ eine Website, über die er insbesondere Nahrungsmittelmaschinen, offenbar aber auch Mund-Nase-Bedeckungen anbietet. Zudem betreibt er einen Shop bei ebay. Im Internet wird davon berichtet, dass Herr Statt wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße Abmahnungen aussprechen lässt.

Daniel Statt: Der Hintergrund

Herr Statt wirft dem Abgemahnten beispielsweise vor, gegen Informationspflichten hinsichtlich des Widerrufsrechts oder der OS-Plattform zu verstoßen oder irreführend für seine Produkte zu werben. Verlangt wird in dem uns vorliegenden Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Anwaltskosten basierend auf einem Gegenstandswert von 20.000,00 €. Insgesamt macht das einen Zahlungsanspruch in Höhe von 1.171,67 € aus. Schon außergerichtlich wird aber in Aussicht gestellt, dass man über die Kosten reden könne, falls eine hinreichende Unterlassungserklärung abgegeben werde.

Daniel Statt: Die Rechtslage

Darüber, ob Herrn Statt Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zustehen, lässt sich streiten. Es müsste nicht nur ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, sondern natürlich auch mindestens ein Wettbewerbsverstoß in der Abmahnung dargelegt werden. Die Abmahnung dürfte auch nicht rechtsmissbräuchlich sein. Unabhängig von der Berechtigung der Abmahnung ist zudem das Risiko der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu berücksichtigen. Denn auch wenn eine Abmahnung berechtigt ist, ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oft nicht ratsam.

Daniel Statt: Die Taktik

Ein von uns vertretener Mandant ist abgemahnt worden, wobei aus unserer Sicht erhebliche Zweifel daran bestehen, ob ein Wettbewerbsverhältnis plausibel beschrieben wurde. Außerdem erscheint der angesetzte Gegenstandswert völlig überhöht und in Kombination mit anderen Anhaltspunkten könnte die Abmahnung als rechtsmissbräuchlich bewertet werden. Auch in der Sache erscheint mindestens ein abgemahnter Verstoß rechtlich sehr angreifbar. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung soll in dem von uns betreuten Fall nicht abgegeben werden.

Wir stehen in vielen Fällen in engem Kontakt mit Kollegen, die andere Unternehmen vertreten, die ebenfalls abgemahnt wurden. Deshalb werden wir wechselseitig und regelmäßig auch über Entwicklungen in anderen anhängigen Verfahren informiert, um reagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.

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