Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH mahnt durch die Kollegen Waldorf · Frommer wegen des angeblich urheberrechtswidrigen Downloads von Filmen aus dem Internet (sog. FileSharing) ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr und die Erstatttung von Anwaltshonoraren.

Neben dem Täter, also demjenigen, der den Download tatsächlich vorgenommen hat, haftet in solchen Fällen nach der Rechtsprechung unter bestimmten Umständen auch der Inhaber des Internetanschlusses als Störer. Voraussetzung ist, dass zumutbare Schutzvorkehrungen gegen den illegalen Download durch Dritte nicht eingerichtet wurden. Erforderlich ist danach in jedem Fall die Sicherung eines vorhandenen WLAN-Zugangs durch eine geeignete Verschlüsselungstechnik und ein zuverlässiges Passwort. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich Besucher oder Unbekannte von der Straße aus nicht ins lokale Netzwerk einwählen können.

Wurden solche Sicherungsvorkehrungen getroffen, kann der unschuldige Anschlussinhaber sich entlasten, wenn er plausibel darlegen kann, dass außer ihm auch andere Hausbewohner, etwa Ehepartner oder Kinder, den Anschluss genutzt haben und als Täter in Frage kommen. Die Gerichte urteilen unterschiedlich, ob solche Wohnungsgenossen namentlich genannt werden müssen. Minderjährige Kinder müssen außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden sein, dass der Download urheberrechtlich geschützter Musik oder von Filmen verboten ist. Unklar ist, wie genau die Belehrung gestaltet gewesen sein muss.

Nach der jüngeren Rechtsprechung reicht es nicht mehr aus, das bei der Ermittlung der IP-Adresse angewandte Verfahren pauschal in Frage zu stellen. Vielmehr muss dargelegt werden, warum gerade bei der streitgegenständlichen Recherche Zweifel an der Richtigket der Ergebnisse bestehen.

Betroffen sind beispielhaft

  • der Film »Family Guy - Staffel 13 - Folge 5«. Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 400,00 € und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von von 169,50 €.
  • der Film »Rio 2 - Dschungelfieber«. Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 600,00 € und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von von 215,00 €.
  • der Film »The Simpsons - Trust But Clarify«. Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 400,00 € und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von von 169,50 €.

Wir raten betroffenen Mandanten regelmäßig, eine sorgsam modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um den Streitwert einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung zu senken. Zahlungen leisten unsere Auftraggeber regelmäßig nicht, weil zunächst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abgewartet werden soll. Gerichtlich in Anspruch genommen wurde bislang keiner unserer Mandanten.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de