Wer in Europa grenzüberschreitend Forderungen geltend machen möchte, kann das relativ kostengünstig und rasch im Rahmen eines Europäischen Mahnverfahrens tun. Das Zentrale Europäische Mahngericht - für Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland ist das das Amtsgericht Berlin-Wedding - stellt den Zahlungsbefehl der Gegenseite zu. Ab der Zustellung hat die Gegenseite 30 Tage Zeit, die geforderte Geldsumme zurückzuzahlen oder Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zu erheben.
Christian Franz / Oktober 2009
Lange wurde gestritten - und erneut ist eine Streitfrage höchstrichterlich zu Lasten von Online-Händlern entschieden worden (BGH, Urt. v. 30.09.09, VIII ZR 7/09). Auch wenn eine Rechtsanwältin sich Lampen in ihre Kanzlei bestellt, kann sie Verbraucherin im Sinne des Gesetzes sein und damit in den Genuss weit reichender Sonderrechte, nicht zuletzt des Widerrufsrechts, kommen. Gleiches gilt für sonstige Freiberufler. Eine Entscheidung, die die Anwaltschaft in Händlerkreisen sicher nicht beliebter machen wird. Doch wie so oft gibt es Wege, Härten abzufedern: