Wenn Amazon Produkte sperrt

gaensebrunnen stroemerWenn Sie Ihre Waren bei Amazon zum Verkauf anbieten, kann es Ihnen passieren, dass Mitbewerber – regelmäßig mit Sitz im Ausland – ein Design schützen lassen, das Ihrem Produkt entspricht. Das geht ganz einfach. Es reicht nämlich aus, dass ein von Ihnen eingestelltes Produktfoto für eine  geringe Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen  für geistige Eigentum (EUIPO) als Design oder Geschmacksmuster angemeldet wird. Anschließend wird dann unter Vorlage der Eintragungsurkunde eine Beschwerde bei Amazon eingereicht. Amazon wird Ihr Produkt dann bis zur Löschung der fremden Eintragung sperren. 

Voraussetzung für den dauerhaften Schutz eines Designs ist zwar, dass das eingetragene Muster neu und eigenartig ist. Neu kann es für den Abmelder schión deshlab nicht sein, weil er es ja bei Ihnen abgekupfert hat. Das spielt bei der Eintragung aber keine Rolle, weil eine Prüfung erst im Löschungsverfahren vor dem Amt oder in einem gerichtlichen Verletzungsverfahren erfolgt. Und Amazon reicht es für eine Sperre aus, dass mit der Beschwerde eine Eintragungsurkunde vorgelegt wird. 

Gegen die Sperre können Sie in der Regel nur vorgehen, indem Sie das fremde Design löschen lassen. Das wird regelmäßig auch geschehen, wenn Sie einen Nichtigkeitsantrag stellen. Allerdings dauert es bis zur Löschung viele Monate, in denen Sie Ihr Produkt nicht anbieten können. Amazon wird, muss und kann nämlich nicht prüfen, ob das eingetragene Design hält, was es mit der Eintragungsurkunde verspricht. Darum wird der Plattformanbieter Sie darauf verweisen, enwreder eine auf eine Rücknahme der Beschwerde oder eine Löschung der Eintragung hinzuwirken. Der arglistige Mitbewerber schuldet Ihnen am Ende des TAges zwar Schadensersatz. Den werden Sie vor einem Gericht in Shenzen aber kaum durchsetzen wollen.

Deshalb empfehlen wir dringend, vor dem Angebot von Produkten für relativ kleines Geld vorsorglich ein eigenes Design anzumelden, auch wenn die Schutzvoraussetzungen eigentlich gar nicht vorliegen. Dann können Sie bei Amazon nämlich im Ernstfall eine Designurkunde mit älterem Datum vorlegen.

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